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Oberster Gerichtshof der Provinz Liaoning weist Danones Berufung ab - Wahaha besiegt Danone mit 24-zu-Null

Hangzhou, China (ots/PRNewswire)

Nachdem der oberste Gerichtshof der Provinz Henan bereits am 10.
April 2009 die Klage zweier Tochterunternehmen von Danone, Myen Pte.
Ltd. und Festine Pte. Ltd., gegen Zong Qinghou, Vorsitzender der
Hangzhou Wahaha Group Co, Ltd., abgewiesen hat, veröffentlichte der
Oberste Gerichtshof der Provinz Liaoning am 27. April sein Urteil.
Zum Ende der von Singapore Novalc Pte Ltd, einer weiteren
Tochtergesellschaft Danones, herbeigeführten Verhandlung über die
Verletzung des Wettbewerbsverbots von Zong kam das Gericht zu der
Entscheidung, die Klage abzuweisen und das ursprüngliche Urteil
rechtskräftig zu machen. Somit konnte sich Wahaha innerhalb eines
einzigen Monats drei Mal in Folge vor Gericht gegen Danone
durchsetzen, wobei alle 24 Verfahren zwischen den beiden Parteien mit
einer Entscheidung gegen Danone endeten.
Rückblick auf die Entscheidung aus erster Instanz: Danone ist mit
der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und veröffentlicht
eine Erklärung
Im Jahr 2007 reichte Novalc Pte Ltd Klage gegen Zong beim
"Shenyang Intermediate People's Court" in der Provinz Liaoning ein,
da dieser das Unternehmen Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd gründete und
dort als Vorsitzender fungierte.
Am 10. August 2008 entschied der "Shenyang Intermediate People's
Court" in erster Instanz ((2007), Nr. 43) zu Wahahas Gunsten und wies
die Klage von Novalc Pte Ltd ab. Das Gericht vertrat dabei die
Ansicht, dass sowohl Novalc  Pte Ltd als auch eine dritte Partei
(Xiamen Wahaha Food Co Ltd) über Zongs  Rolle bei Shenyang Wahaha
Dairy Co Ltd Bescheid wussten und mit dieser einverstanden waren.
Ausserdem entschied das Gericht, dass das Molkereiunternehmen für
Xiamen Wahaha kein direkter Wettbewerber sei. Folglich verstiess Zong
auch nicht gegen das Wettbewerbsverbot für Vorstandsdirektoren.
Zu einem späteren Zeitpunkt dieses Jahres zeigte sich Danone mit
der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und veröffentlichte
am 31. August eine Erklärung, in der das Unternehmen die Ansicht
vertrat, dass sich "das Gericht bei der Einschätzung der
Hauptanklagepunkte geirrt" habe, und legte beim obersten Gerichtshof
der Provinz Liaoning Berufung gegen das Urteil ein.
Das ursprüngliche Urteil hat auch in zweiter Instand Bestand:
Danone erleidet seine 24. Niederlage
Der Kernpunkt des Rechtsstreits beruht auf der Frage, ob die
Handlungen des Berufungsbeklagten Zong im Rahmen des Aufbaus von
Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd sowie seine Tätigkeit als Vorsitzender
gegen das Wettbewerbsverbot verstossen und ob hierdurch die
Interessen des Joint-Ventures Xiamen Wahaha verletzt werden.
Am 3. März hörte der oberste Gerichtshof der Provinz Liaoning die
von Novalc Pte Ltd eingereichte Klage. Die im Rahmen dieses
Berufungsverfahrens verfassten Hauptanklagepunkte lauteten
folgendermassen: 1. Im Rahmen des Urteils der ersten Verhandlung
wurde dahingehend ein Fehler begangen, als dass der Berufungskläger
über Zongs Rolle und seine Aktienbeteiligung innerhalb des
Non-Joint-Ventures nicht Bescheid wusste und hiermit nicht
einverstanden war; 2. Das Gericht liess in seinem Urteil von Seiten
des Berufungsklägers vorgetragene Tatsachen ausser acht; 3. Das
Gericht irrte sich in erster Instanz in seiner Einschätzung, dass
keinerlei Wettbewerbsbeziehung zwischen den beide Non-Joint-Ventures
Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd und Zhejiang Wahaha Changsheng sowie
Xiamen Wahaha bestehe; 4. Das erste Verfahren fand trotz fehlender
rechtlichen Grundlage statt.
Am 27. April veröffentlichte das Gericht seine Entscheidung aus
zweiter Instanz, in dessen Rahmen die ursprüngliche Entscheidung
(2009) Nr. 17 wie folgt bestätigt wurde:
1. Auf Grundlage der von PricewaterhouseCoopers zur Verfügung
gestellten Kontenauszüge und Wirtschaftsprüfungsberichte der Hangzhou
Wahaha Health Food Co., Ltd., für die Jahre 2005 und 2006 konnte
einwandfrei festgestellt werden, dass die Shenyang Wahaha Dairy Co
Ltd tatsächlich existiert und dass es sich bei den beiden Unternehmen
um Konzerngesellschaften handelt, die von ein und demselben
Entscheidungsträger - nämlich Zong - kontrolliert wurden. Als
Gesellschafter sollte die Novalc Pte Ltd deshalb spätestens dann über
Zongs Position in der Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd Bescheid gewusst
haben, als die Wirtschaftsprüfungsberichte Anteilseignern zur
Einsicht vorgelegt wurden.
Im Zusatz hierzu kann aufgrund der Tatsache, dass "Wahaha Group
und das Lebensmittelunternehmen im Oktober 2005 die
Lizenzvereinbarung über das Markenzeichen durch eine von beiden
Seiten unterschriebene Zusatzvereinbarung insofern erweitert haben,
als dass die Non-Joint-Ventures und somit auch Shenyang Wahaha Dairy
Co Ltd zukünftig das 'Wahaha'-Markenzeichen verwenden dürfen und weil
Emmanuel Faber diese Vereinbarung unterzeichnet hat", zweifelsfrei
festgestellt werden, dass der Berufungskläger über die Existenz von
Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd in vollem Umfang Bescheid wusste.
2. Der von Seiten des Berufungsklägers erhobene Vorwurf bezüglich
einer Verletzung des Wettbewerbsverbots von Zong im Rahmen seiner
Tätigkeit in anderen Non-Joint-Ventures steht in keinerlei
juristischem Zusammenhang zu diesem Fall; deshalb sollte dieser
Klagepunkt im Rahmen dieses Verfahrens keine Berücksichtigung finden.
Das Gericht aus erster Instanz handelte daher angemessen, indem es
den Umfang des Verfahrens gemäss der Anklageschrift festsetzte.
3. Horizontaler Wettbewerb existiert hauptsächlich in den
Bereichen Rohstoffangebot, Herstellung und Marketing. Ausgehend von
den Wirtschaftsprüfungsberichten der Hangzhou Wahaha Health Food
können wir feststellen, dass alle Produkte von Xiamen Wahaha und
Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd von Hangzhou Wahaha Health Food bezogen
und verkauft wurden. Auch wenn sich der beim Industrie- und
Handelsministerium eingetragene Kerngeschäftsbereich der beiden
Unternehmen überschneidet, so unterscheiden sich die Unternehmen im
Hinblick auf ihr Produktangebot und ihre Verkaufsbereiche erheblich.
Aus diesem Grund besteht kein Wettbewerbsverhältnis zwischen diesen
Unternehmen. Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd, das reguläre Einnahmen im
Rahmen des zwischen den Joint-Ventures vereinbarten operativen
Geschäftssystems erzielte, hat in keinerlei Weise Schaden für Xiamen
Wahaha herbeigeführt.
4. Bezüglich der rechtlichen Grundlage: Ein Vorstandsdirektor,
der über Führungspositionen in Unternehmen verfügt, die in ähnlichen
Geschäftsbereichen tätig sind, muss nicht grundsätzlich gegen das
Wettbewerbsverbot verstossen. Das erste Gericht hat angemessen
gehandelt, indem es in seiner Entscheidung darüber, ob ein
Vorstandsdirektor gegen das Wettbewerbsverbot verstösst oder nicht,
die Existenz eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen den Unternehmen
in Betracht gezogen hat.
Zusammenfassend sei erwähnt, dass der oberste Gerichtshof der
Provinz Liaoning bestätigt, dass die Entscheidung aus erster Instanz
auf "bestimmten Tatsachen und einer einwandfreien rechtlichen
Grundlage" beruht, die Berufungsklage deshalb abgewiesen wird und das
ursprüngliche Urteil somit weiterhin Bestand hat.
Nachrichten-Link:
Eine Nachrichtenmeldung aus einem der führenden chinesischen
Nachrichten-Portale kann unter der folgenden Adresse aufgerufen
werden: http://en.china.cn/content/d554584,78b830,d2098_18772.html

Pressekontakt:

Baoxiu Ye unter +86-10-8886-5353 NSt. 8832 bzw.
bx.ye@insightpr.com.cn

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