Atrium European Real Estate Limited
EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited
Angebot zur Streitbeilegung
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Sonstiges 19.01.2016 Angebot zur Streitbeilegung Jersey, 19. Jänner 2016: Atrium European Real Estate Limited (die "Gesellschaft") (VSE/Euronext: ATRS), ein führender Eigentümer, Betreiber und Entwickler von Einkaufszentren und Einzelhandelsimmobilien in Zentral- und Osteuropa und Konzernobergesellschaft der Atrium Gruppe, gibt die Beilegung des in den Niederlanden von der ,,Stichting Atrium Claim" angestrengten Gerichtsverfahrens und den Abschluss einer Vereinbarung betreffend die Einrichtung eines Entschädigungsfonds bekannt, durch den Rechtsstreitigkeiten, welche derzeit vor Zivilgerichten in Österreich geführt werden, als auch Ansprüche aus Privatbeteiligtenanschlüssen in Strafverfahren beigelegt werden sollen. An der Vereinbarung sind die Meinl Bank AG und Rechtsanwälte der Stichting (unter anderem ein Anwalt, der bestimmte österreichische Kläger vertritt) beteiligt. Stichting beansprucht für sich, die Interessen gegenwärtiger und ehemaliger Anleger zu vertreten, welche zwischen 2002 und 2007 Zertifikate erworben haben, als die Gesellschaft als Meinl European Land Limited bekannt war, vor der Funktionsperiode sämtlicher derzeitiger Führungskräfte und Vorstände. Die Vereinbarung bietet den daraus berechtigten Anlegern die Möglichkeit einer Entschädigung durch den Entschädigungsfonds. Obwohl die Gesellschaft nach wie vor der Meinung ist, dass die in den österreichischen Zivilverfahren gegen die Gesellschaft geltend gemachten Ansprüche jeder Grundlage entbehren, werden im Namen von Anlegern in diesen Verfahren Schäden aufgrund angeblich falscher oder unvollständiger Erklärungen in Veröffentlichungen von Meinl European Land erhoben. Die Gesellschaft hat sich an der Vereinbarung beteiligt, um für ihre Aktionäre nachteilige Altlasten hinter sich zu lassen, die einen erheblichen Zeitaufwand für das Management sowie damit verbundene Rechtsberatungsgebühren und Kosten verursachen, indem sie all jenen, die Gerichtsverfahren führen und sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben, die Gelegenheit bietet, eine umfassende Lösung zu erzielen. Gemäß der heute bekannt gegebenen Vereinbarung können die daraus berechtigten Anleger eine Entschädigung erhalten, die auf Basis einer einheitlichen Berechnungsmethode errechnet wird, die auf der Internetseite der Stichting - www.atriumclaim.com - detailliert erklärt wird und Faktoren wie erhaltene Dividenden, derzeitige Beteiligung, Zeitpunkt und Gesamtbetrag der Investition berücksichtigt. Alle berechtigten Anleger werden von der Gesellschaft aufgefordert, die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten Informationen genau durchzulesen und Beratung von einem entsprechend qualifizierten Berater in Anspruch zu nehmen, um dann ihre eigene Entscheidung zu treffen, ob sie sich der Vereinbarung anschließen. Diejenigen, die sich für die Annahme der Entschädigung auf Basis der heute bekannt gegebenen Vereinbarung entscheiden, werden die gemäß der in der Vereinbarung dargestellten Berechnungsmethode berechnete Zahlung erhalten. Um teilzunehmen, müssen die berechtigten Anleger ein Online-Formular ausfüllen und übermitteln und bestimmte Informationen hinsichtlich ihrer Ansprüche erteilen. Obwohl zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar ist, wie viele Anleger ein Angebot unterbreiten werden, an der Vereinbarung teilzunehmen, ist die Gesellschaft der Meinung, dass es wichtig ist, ernsthafte Bemühungen zur endgültigen Lösung dieser langjährigen Themen zu unterstützen. Die maximale Haftung der Gesellschaft aus der Vereinbarung beträgt etwa EUR 32 Millionen (inklusive Kosten), jedoch wird der tatsächliche Betrag im Laufe der Zeit ermittelt werden und von der Anzahl der Anleger, die daran teilnehmen, abhängen. Die Gesellschaft ist zuversichtlich, dass die in Frage kommenden Anleger sich an diesem Verfahren beteiligen werden. Hinsichtlich jener, die sich entscheiden, weiter gerichtlich gegen die Gesellschaft im Zusammenhang mit diesen Altlasten vorzugehen, hält die Gesellschaft an ihrer Überzeugung fest, dass die gegen sie gerichteten Ansprüche jeder Grundlage entbehren und sie sich weiterhin in sämtlichen Verfahren mit allen Kräften verteidigen wird. Weitere Informationen: FTI Consulting Inc.: +44 (0)20 3727 1000 Richard Sunderland / Claire Turvey atrium@fticonsulting.com Rückfragehinweis: For further information: FTI Consulting Inc.: +44 (0)20 3727 1000 Richard Sunderland Claire Turvey Richard.sunderland@fticonsulting.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Atrium European Real Estate Limited Seaton Place 11-15 UK-JE4 0QH St Helier Jersey / Channel Islands Telefon: +44 (0)20 7831 3113 Email: richard.sunderland@fticonsulting.com WWW: http://www.aere.com Branche: Immobilien ISIN: JE00B3DCF752 Indizes: Standard Market Continuous Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange Sprache: Deutsch