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Bernstein Litowitz Berger & Grossmann LLP

Zusammenfassende benachrichtigung über: (1) die rechtshängigkeit einer sammelklage und die diesbezüglichen vergleichsvorschläge sowie (2) die mündliche verhandlung über die vergleichsvorschläge in sachen SCOR Holding (Switzerland) ag wertpapierprozess

New York (ots/PRNewswire)

Bernstein Litowitz Berger & Grossmann LLP gibt folgende Erklärung
in Bezug auf den SCOR Holding (Switzerland) AG Wertpapierprozess ab.
    UNITED STATES DISTRICT COURT (BEZIRKSGERICHT DER VEREINIGTEN STAATEN)
    SOUTHERN DISTRICT OF NEW YORK (SÜDLICHER GERICHTSBEZIRK
    DES US-BUNDESSTAATES NEW YORK)
    In Sachen: SCOR HOLDING (SWITZERLAND)    Aktenzeichen: 04 Civ. 7897 (DLC)
    AG WERTPAPIERPROZESS
AN: (1) ALLE PERSONEN, DIE WÄHREND DES ZEITRAUMS VOM 7. JANUAR
2002 BIS EINSCHLIESSLICH 2. SEPTEMBER 2004 (DER "KLAGEGEGENSTÄNDLICHE
ZEITRAUM") DIE AMERICAN DEPOSITARY-ANTEILE DER CONVERIUM HOLDING AG
AN DER NEW YORKER BÖRSE GEKAUFT ODER ANDERWEITIG ERWORBEN HABEN, UND
(2) ALLE PERSONEN, DIE WÄHREND DES KLAGEGEGENSTÄNDLICHEN ZEITRAUMS IN
DEN USA ANSÄSSIG WAREN UND AN DER SCHWEIZER BÖRSE (SWX)
CONVERIUM-STAMMAKTIEN GEKAUFT ODER ANDERWEITIG ERWORBEN HABEN:
SIE WERDEN HIERMIT DAVON BENACHRICHTIGT, dass die eingangs
bezeichnete Klage als Sammelklage zugelassen ist und dass der
Hauptkläger zwei Vergleichsvorschläge zur Erledigung aller
Klageansprüche erzielt hat. Einer der Vergleiche sieht eine
Inanspruchnahme der SCOR Holding (Switzerland) AG ("SHS"), vormals
Converium Holding AG ("Converium"), und der genannten einzelnen
leitenden Angestellten für eine Vergleichssumme in bar in Höhe von
75.000.000 USD vor. Der andere Vergleich sieht die Inanspruchnahme
der Zurich Financial Services ("ZFS") für eine Vergleichssumme in bar
in Höhe von 9.600.000 USD vor.
Die zugelassene Klägergruppe wurde unter Einbeziehung (i) aller
Personen, die American Depositary-Anteile von Converium ("ADS")
während des klagegegenständlichen Zeitraums gekauft haben, und (ii)
aller Personen, die während des klagegegenständlichen Zeitraums in
den USA ansässig waren und während des klagegegenständlichen
Zeitraums Stammaktien von Converium an der Schweizer Börse (SWX)
gekauft haben, definiert.
Termin zur mündlichen Verhandlung wurde für den 12. Dezember
2008, 14.00 Uhr (die "mündliche Vergleichsverhandlung") vor dem
United States District Court (Bezirksgericht der Vereinigten Staaten)
Southern District of New York (Südlicher Gerichtsbezirk des
US-Bundesstaates New York), 500 Pearl Street, Courtroom
(Gerichtssaal) 11B, New York, New York 10007-1312, unter Vorsitz von
Richterin Denise Cote zur Feststellung anberaumt, ob das Gericht die
vorgeschlagenen Vergleiche als gerecht, angemessen und adäquat
genehmigen sollte, und um den Antrag des leitenden
Prozessbevollmächtigten auf Zuerkennung von Rechtsanwaltsgebühren und
Erstattung von Aufwendungen zu prüfen.
WENN SIE MITGLIED DER KLÄGERGRUPPE SIND, WIRKEN SICH DIESE
VERGLEICHE AUF IHRE RECHTE AUS UND SIE KÖNNTEN EINEN ANSPRUCH AUF
ZAHLUNGEN AUS DEM VERGLEICHSFONDS HABEN.
Im Falle des Nichterhalts der Benachrichtigung: (1) Anhängigkeit
der Sammelklage und der diesbezüglichen Vergleichsvorschläge sowie
(2) mündliche Verhandlung über die Vergleichsvorschläge (die
"Benachrichtigung"), können Sie ein Exemplar dieser Benachrichtigung
unter folgender Anschrift anfordern: In re SCOR Holding (Switzerland)
AG Securities Litigation, c/o The Garden City Group, Inc., P.O. Box
9205, Dublin, OH, 43017-4605, U.S.A., 800-961-3319 (gebührenfrei und
nur innerhalb der USA) oder unter der gebührenpflichtigen Rufnummer +
1-571-730-5429 von ausserhalb der USA (wählen Sie bei Anrufen in die
USA die jeweils von Ihrem Land aus geltende Landesvorwahl). Exemplare
der Benachrichtigung können Sie auch von der folgenden Website
herunterladen: www.SCORSecuritiesLitigation.com.
Zur Einbeziehung in die Vergleiche müssen Sie unter Verwendung
eines Formulars, das an die Mitglieder der Klägergruppe ausgegeben
wird, einen Forderungsnachweis einreichen. Um sicherzustellen, dass
Sie einen Forderungsnachweis und künftige Benachrichtigungen im
Rahmen dieser Sammelklage erhalten, wenden Sie sich bitte an den
Claims Administrator (Anspruchsverwalter) unter der voranstehenden
Anschrift mit der Bitte, in die Postversandliste für den Prozess SCOR
Holding (Switzerland) AG Securities Litigation aufgenommen zu werden.
Haben Sie während des klagegegenständlichen Zeitraums an der
Schweizer Börse (SWX) Stammaktien von Converium gekauft und waren in
den USA ansässig oder haben Sie während des klagegegenständlichen
Zeitraums, ungeachtet Ihres Wohnsitzlandes ADS (American
Depositary-Anteile) von Converium an der New Yorker Börse (NYSE)
gekauft, gelten Sie als Mitglied der Klägergruppe, soweit Sie nicht
ausdrücklich Ihren Ausschluss aus der Gruppe beantragen. Ein Antrag
auf Ausschluss muss SPÄTESTENS AM 24. NOVEMBER 2008 eingegangen sein.
Anweisungen zur Stellung des Antrags auf Ausschluss aus der
Klägergruppe sind in der Benachrichtigung ausgeführt. Alle in dieser
Sammelklage ergehenden gerichtlichen Entscheidungen werden für Sie
mit allen Folgen verbindlich sein, soweit Sie nicht fristgerecht
Ihren Ausschluss aus der Klägergruppe gemäss dem in der
Benachrichtigung ausgeführten Verfahren beantragen. Bei Einreichung
eines gültigen und fristgerechten Antrags auf Ausschluss haben Sie
keinen Anspruch auf Vergleichszahlungen und die Vergleiche bzw. das
Urteil ist für Sie nicht verbindlich.
Die Benachrichtigung enthält auch Angaben dazu, wie Sie gegen die
Vergleiche Widerspruch einlegen können. Jeder Widerspruch muss dem
Gericht und dem nachstehend aufgeführten Rechtsbeistand bis
spätestens 24. November 2008 zugegangen sein.
Anfragen, ausser solchen auf Zusendung von Exemplaren der
Benachrichtigung oder auf Einbeziehung in die Postversandliste für
künftige Benachrichtigungen, können an den leitenden
Prozessbevollmächtigten unter der folgenden Anschrift gerichtet
werden:
                                Steven B. Singer
                    BERNSTEIN LITOWITZ BERGER & GROSSMANN LLP
                           1285 Avenue of the Americas
                               New York, NY 10019
                                     U.S.A.
                            E-Mail:  blbg@blbglaw.com
    Datum: 11. August 2008                        AUF ANORDNUNG DES GERICHTS

Pressekontakt:

Medien, Steven B. Singer, Bernstein Litowitz Berger & Grossmann LLP,
+1-212-554-1400