S-8205A/B Serie Applikationsoptimierte Batterieschutzschaltungen
Neu-Isenburg (ots)
Die Einführung von Schutzschaltungen für 4- oder 5-zellige Batteriepakete für Akkuwerkzeuge und medizinische Applikation deckt jetzt auch den stark besetzten Bereich bis 24V ab. Diese Spannungsbereiche waren bisher mit kaskadierten Schutzschaltungen mit hohem Schaltungsaufwand zu sichern. Die S-8205A/B Serie mit 2V..24V Betriebspannung und einer absoluten Spannungsfestigkeit von 28V ermöglicht dies mit einem IC mit geringer externer Beschaltung.
Eine oft gewünschte Funktionserweiterung ist eine Leitungsbruchdetektion. Wird eine unterbrochene Leitung zwischen Batterieschutzschaltung und Batteriepaket erkannt, hat dies über das Ausgangssignal des CO-Pins eine Abschaltung der Ladung zur Folge. Eine wesentliche Steigerung der Sicherheit von Li-Ion Batteriepaketen. Eine Entladung des Akkus ist aber weiterhin möglich.
Alle Spannungsdetektoren haben hohe Präzision. Die Detektionsspannungsbereiche liegen bei 3,55V..4,4V für die Überladespannung, und 2,0V..3,2V für die Überentladespannung, mit Abstufungen von 50mV und 100mV und Genauigkeiten von 25mV und 80mV. Die Detektionsspannungsbereiche für den Entladeüberstrom liegen zwischen 0,05V..0,3V, mit 50mV Abstufung und ±15mV Genauigkeit, für den Ladeüberstrom gelten -0,3V..-0,05V mit 50mV Abstufung und ±30mV Genauigkeit. Der Kurzschlussstromfall wird unterschieden, es gelten hier 0,5V..1,0V bei 100mV Abstufung und 100mV Genauigkeit. Diese Präzision ist nur sinnvoll, wenn statt der streuenden Kanalwiderstände der Leistungs-FET ein Messwiderstand Rsense für die Detektionsspannungen eingesetzt wird.
Die Verzögerungszeiten für die Überladungsdetektion, die Überentladungsdetektion und die Lade- Entladeüberstromdetektion können durch Kondensatoren individuell eingestellt werden. Die Verzögerungszeit für den Kurzschlussfall ist intern festgelegt.
Durch die CTLC und CTLD Pins kann Ladung oder Entladung extern gesteuert werden. Vor Übertemperatur-schäden kann z.B. mit einem Temperatursensorschalter IC oder bei geringeren Ansprüchen durch einen PTC an CTLC geschützt werden.
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