Tatort Leopold Museum: Israelitische Kultusgemeinde macht am 70. Jahrestag der Reichspogromnacht auf österreichisches Raubkunst-Dilemma aufmerksam
Wien (ots)
Mit einer politischen Aktion machte die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) heute um 11.00 Uhr vor dem Leopold Museum auf das Raubkunst-Dilemma der gleichnamigen Privatstiftung aufmerksam. Absperrbänder mit der Aufschrift "RAUBKUNST TATORT" versperrten kurzfristig den Zutritt zum Museum. Plakate mit den zur Debatte stehenden Kunstwerken fordern in Anlehnung an offizielle Fahndungsposter auf, die Restitution zu unterstützen. Sie werden unter anderem an Sicherheits- und Justizbehörden versandt.
Seit dem Beschluss des Kunstrückgabegesetzes 1998 bemüht sich die IKG darum, dass die rechtmäßigen EigentümerInnen ihre Kunstwerke aus der Sammlung Leopold zurückerhalten. Die Bilder von Künstlern wie Schiele, Klimt oder Egger-Lienz wurden während des NS-Regimes entzogen und dann von der Republik Österreich mit öffentlichen Geldern für die Privatstiftung erworben. Sammler Rudolf Leopold argumentiert, dass die Regelungen des Kunstrückgabegesetzes nur für Bundesmuseen und Sammlungen gelten können, nicht jedoch für Privatstiftungen. RechtsexpertInnen, die von der IKG zu Rate gezogen wurden, widersprechen.
Anlass für die Diskussion über Raubkunst in österreichischen Museen und Sammlungen war die Beschlagnahmung zweier Egon Schiele-Bilder aus der Sammlung Leopold 1998 nach einer Ausstellung im New Yorker Museum of Modern Art. Seit Herbst 1998 gibt es in Österreich ein Kunstrückgabegesetz. Es regelt die Rückgabe von Raubkunst aus der NS-Zeit durch die zuständigen MinisterInnen der Bundesregierung an die ursprünglichen EigentümerInnen oder deren RechtsnachfolgerInnen. Die Sammlung Leopold befindet sich als Privatstiftung in einer rechtlichen Grauzone und hat bisher nicht auf Restitutionsansprüche reagiert. Es stimmt zwar, dass die Regelungen des Kunstrückgabegesetzes sich nur auf Bundesmuseen und Sammlungen beziehen. Eine Bestimmung, die Privaten die Rückgabe von Raubkunst verbietet, enthält das Gesetz jedoch nicht.
Zum zehnjährigen Jubiläum der Beschlagnahmung in New York und am Beginn des Gedenkjahres 2008 hat die IKG ein Rechtsgutachten des renommierten Verfassungsexperten Walter Berka vorgelegt, das klarstellt, das Leopold Museum habe zwar die Rechtsform einer Privatstiftung, die Stiftung wurde jedoch "vom Bund maßgeblich finanziert, er beherrscht sie in organisatorischer Hinsicht und allfällige Vermögenseinbußen treffen letztlich den Bund als den durch die Stiftung Letztbegünstigten." Aus verfassungsrechtlicher Sicht gibt es somit keine Bedenken, das Kunstrückgabegesetz auf die Leopold Museum Privatstiftung auszudehnen. Unter den Privatstiftungen hat sie eine Sonderstellung, da öffentliche Gelder den Erwerb der Sammlung, den Bau des Gebäudes und die Aufrechterhaltung des Betriebes erlaubten und immer noch ermöglichen.
Wolfgang Zinggl, Abgeordneter zum Nationalrat, fasste die Rolle des Bundes treffend zusammen: "Die Tatsache, dass die Leopoldstiftung eine Privatstiftung ist, entlässt die Republik Österreich nicht aus ihrer Verantwortung. Immerhin subventioniert sie das Museum 2008 mit 3,7 Millionen Euro, stellt die Hälfte des Stiftungsvorstandes und stellt das Museumsgebäude zur Verfügung. Das gierige Nicht-loslassen-Können unrechtmäßig erworbenen Eigentums ist dem Stiftungszweck der Sammlung wenig zuträglich."
Im März 2008 richtete Bundeskulturministerin Claudia Schmied zur Lösungsfindung in der "Causa Leopold" eine "Ad-hoc-Arbeitsgruppe" ein. Die Kommission kam laut Medienberichten vom 20. Oktober 2008 zu dem Schluss, dass eine gesetzliche Regelung nicht notwendig sei. Bundesministerin Schmied setzt auf die Kooperationsbereitschaft des Stiftungsvorstandes und rechnet mit der freiwilligen Rückgabe von Raubkunst.
"Leopold weiß ganz genau, wem welches Bild gehört und wann es von wem gestohlen wurde", gibt Ariel Muzicant, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien zu bedenken.
Weitere Informationen, Bilder und Video: www.raubkunst.at
Rückfragehinweis:
Israelitische Kultusgemeinde Wien
Erika Jakubovits
Seitenstettengasse 4, 1010 Wien
Tel. +43 1 53 104 102
mailto:e.jakubovits@ikg-wien.at