Aufsichtsratsvorsitzender des Deutscher Ring Krankenversicherungsvereins a.G.
Deutscher Ring Krankenversicherungsverein verteidigt seine Vertriebe vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht
Hamburg (ots)
- Gerichtliche Auseinandersetzung mit Bâloise wird nun vor OLG geführt - Bâloise will direkten Zugriff auf OVB, maklermanagement AG und Zeus erzwingen
Der Streit um den direkten Zugriff auf die Vertriebsbeteiligungen der Deutscher Ring-Gruppe - wie zum Beispiel OVB Holding AG, DRMM Maklermanagement AG und Zeus Vermittlungsgesellschaft mbH - geht in die nächste Runde. Der von der Bâloise eingesetzte Vorstand von Sach- und Lebensversicherung hatte für den 8. Dezember 2008 geplant, sich selbst in die Geschäftsführung der Deutscher Ring Beteiligungsholding zu berufen und dadurch die Mehrheit in diesem Gremium zu übernehmen. In der Beteiligungsholding werden wichtige Beteiligungen an Vertriebspartnern gehalten. Diesen Plan konnte der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein durch eine einstweilige Verfügung gegen den Vorstand von Sach und Leben vereiteln. Heute hat das Landgericht Hamburg seine einstweilige Verfügung zunächst aufgehoben. Da der Termin der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsholding - der 8. Dezember 2008 - bereits vergangen ist, bleibt der Richterspruch ohne Auswirkungen. Um jedoch dem eigenmächtigen Vorgehen der Bâloise auf Dauer Einhalt zu gebieten, wird der Krankenversicherungsverein den Rechtsstreit vor dem Hanseatischen OLG weiter ausfechten.
Die Beteiligungsholding ist eine gemeinsame Gesellschaft vom Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a. G., von der Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG und von der Deutscher Ring Sachversicherungs-AG. Es ist vereinbart, dass die Beteiligungsholding gemeinsam und einvernehmlich geführt wird. Ohne Zustimmung des Krankenversicherungsvereins wollte der neue Vorstand der Sach- und Lebensversicherung sich selbst in die Geschäftsführung berufen und somit die Steuerung über wichtige Säulen des Deutscher Ring-Vertriebs übernehmen.
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