Vorschriften über den Erstwohnungsanteil EWAP in Grindelwald
Grindelwald (ots)
Bericht des Kantons liegt vor - Stellungnahme der Gemeinde Grindelwald
Vorgeschichte
Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern hatte im Mai 2008 eine Untersuchung angeordnet. Anlass für diese Untersuchung waren Medienberichte, welche der Gemeinde Grindelwald und dem Regierungsstatthalteramt Interlaken unkorrekte Behandlung der Erstwohnungsanteilsvorschriften (EWAP) vorwarfen. Die Gemeinde Grindelwald hat die unabhängigen Abklärungen des Sachverhaltes durch den Kanton Bern begrüsst und vorbehaltlos unterstützt.
Ergebnisse
Der vorliegende Bericht sagt aus, dass 218 Baugesuche im Bezug auf die Einhaltung von EWAP-Vorschriften geprüft worden sind. Dabei seien bei 92 Gesuchen Fehler festgestellt worden.
Der Bericht stellt weiter fest, dass bei 110 von 250 Wohnungen die EWAP-Anmerkung im Grundbuch fehlt. Dem Gemeinderat war dieser Umstand bereits seit längerer Zeit bekannt. Die Untersuchungen im Auftrag des Regierungstatthalters im Jahre 2003 hatten bereits auf diesen Umstand hingewiesen. Die untersuchten Baubewilligungen verlangen als Nutzungsbeschränkung eine Anmerkung in den Grundbuchblättern. Gemeinde und Regierungsstatthalteramt sind sich bewusst, dass bis 2000 von falschen Zuständigkeiten zur Anmeldung beim Grundbuchamt ausgegangen worden war. Diese gegenseitige Unsicherheit wurde in der Folge bereinigt, verantwortlich war ab diesem Zeitpunkt diejenige Partei, welche die Baubewilligung erteilte. Das erwähnte Gutachten aus dem Jahre 2003 (zu Handen Regierungsstatthalteramt) sagte deutlich aus, entscheidend und rechtsverbindlich seien die Auflagen in der Baubewilligung. Eine Anmerkung im Grundbuch habe rein deklaratorische Bedeutung. Dies mag auch der Grund sein, warum die Gemeinde Grindelwald diese fehlenden Einträge nicht bereits ab 2004 mit Nachdruck zur Eintragung gefordert hatte. Die Fehlerquote sei zu Beginn der untersuchten Periode hoch gewesen, habe sich im Verlaufe der Jahre aber stark verbessert, bestätigt der vorliegende Expertenbericht dennoch.
Der amtierenden Gemeinderat Grindelwald hatte bereits im März 2008 beschlossen, diese fehlenden Anmerkungen nachträglich eintragen zu lassen. Diese Arbeiten mussten nun während der kantonalen Untersuchung sistiert werden, da sämtliche relevanten Baugesuchsakten nach Bern geschickt wurden. Das gleiche galt auch für die Aufarbeitung der bereits bekannten fehlerhaften Fälle. Auch diese Arbeiten mussten vorläufig unterbrochen werden.
Der vorliegende Bericht spricht im Weiteren von sechs Fällen, welche nicht abschliessend beurteilt werden konnten. Die Gemeinde Grindelwald ist bereit, zusammen mit den Experten diese Fälle genau zu überprüfen. Der Bericht nennt diese Fälle nicht konkret, eine Stellungnahme unsererseits ist daher zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Gemeinde Grindelwald verlangt deshalb von den Experten eine detaillierte Auflistung der mangelnden Amerkungen aus den Jahren 2003 bis 2008, welche aufgrund der Praxisänderung nicht mehr hätten vorkommen dürfen.
Wertung
Der Bericht kommt zum Schluss, dass keine Fälle auf ein absichtliches Umgehen der EWAP-Vorschriften hinweisen. Vielmehr anerkennen auch die Experten, dass die Materie an sich sehr komplex ist. Auch sie mussten feststellen, dass sehr oft die Auslegung der Vorschriften unterschiedlich beurteilt werden kann. Der amtierende Gemeinderat von Grindelwald nimmt mit Beruhigung zur Kenntnis, dass der Abklärungsbericht weder unredliche Absichten, noch Bevorteilungen als Ursache der beschriebenen Fehler ausmacht.
Zukunft
Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern wendet sich mit den vorgeschlagenenen Massnahmen direkt an das Regierungsstatthalteramt. Dabei handelt es sich um Prüfungs- und Qualitätssicherungsaufträge gegenüber der Gemeinde Grindelwald. Diese sollen sicherstellen, dass die Gemeinde die EWAP-Vorschriften strikte einhält. Im Weiteren erhält das Regierungsstatthalteramt Interlaken klare Zielvorgaben im Bereich Kontrolle.
Die Gemeinde Grindelwald unterstützt diese Massnahmen vorbehaltlos. Die bereits getätigten Beschlüsse des Gemeinderates zu Beginn dieses Jahres zielen exakt in die gleiche Richtung. Es müssen zwingend Ausführungsbestimmungen für einen Auskauf der EWAP-Plicht unter Einhaltung strenger Richtlinien erarbeitet werden. Ein möglicher Erlös müsste zweckgebunden für die Schaffung von Wohnraum für einheimische Personen zur Verfügung stehen. Eine durch den Gemeinderat im Jahre 2007 zusätzlich in Auftrag gegebene Studie bei Professor Markus Müller, Universität Bern, empfiehlt dieses Vorgehen ebenfalls.
Schluss
Der Gemeinderat Grindelwald hat die Problematik erkannt und weiss, dass Fehler passiert sind. Es liegt jedoch in keinem Fall ein vorsätzliches Umgehen von Vorschriften vor, der Bericht zeigt dies mit aller Deutlichkeit. Wir erwarten unsererseits von den kantonalen Behörden Unterstützung bei den bevorstehenden Aufgaben, insbesondere benötigen wir juristische Beratung bei der Erarbeitung von Richtlinien zur Abwicklung von heiklen Fällen. Der Gemeinderat Grindelwald stellt sich den anstehenden Aufgaben.
Kontakt:
Gemeindepräsidenten der Gemeinde Grindelwald
Emanuel Schläppi
Mobile: +41/79/350'90'60
Informationsbeauftragter
Geri Staudenmann
Tel.: +41/31/312'42'62