Stellungnahme zu den Stimmempfehlungen für die Generalversammlung
Düsseldorf (ots)
In den vergangenen Wochen hatte der Verwaltungsrat der SCHMOLZ+BICKENBACH AG ("AG") sich wiederholt zu vertraglichen Vereinbarungen geäußert, die ausschließlich das Verhältnis zwischen der mit 40,46% größten Aktionärin SCHMOLZ+BICKENBACH GmbH & CO. KG ("KG") und der mit 6% nächstgrößeren Aktionärin, der von Herrn Gerold Büttiker kontrollierten Gebuka AG betreffen. Dabei hat der Verwaltungsrat diverse falsche Behauptungen aufgestellt, die der Richtigstellung bedürfen.
Die KG macht deutlich, dass die Gebuka AG vertraglich verpflichtet ist, die von der KG gemachten Wahlvorschläge für den Verwaltungsrat der AG zu unterstützen.
Darüber hinaus weist die KG darauf hin, dass die Positionierung des Verwaltungsrats gegen die Wahl von Herrn Dr. Thum in seiner Funktion als Geschäftsführer der KG keine objektive Grundlage hat und einen unbilligen Versuch einer einseitigen Einflussnahme darstellt. Die KG hat überdies das Recht, den Präsidenten des Verwaltungsrates vorzuschlagen und die Gebuka AG ist nach den vertraglichen Vereinbarungen mit der KG verpflichtet, diesen Vorschlag zu unterstützen. Der nicht mit der KG verbundene Kandidat Herr Dr. Heinz Schumacher hat nunmehr entschieden, seine Kandidatur zurückzuziehen. Damit sind die Argumente des Verwaltungsrats gegen die Wahl von Herrn Dr. Oliver Thum hinfällig.
Die KG sieht das Verhalten des Verwaltungsrats als klar gegen die Interessen der Aktionäre gerichtet. So hat der Verwaltungsrat diverse, rechtzeitig gestellte Anträge der KG schlicht ignoriert und damit die rechtmäßige Willensbildung und Stimmabgabe an der Generalversammlung bewusst gefährdet. So hat die KG beispielsweise weit vor der Drucklegung der Einladung schriftlich den Antrag gestellt, über die Décharge (Entlastung) einzeln abzustimmen - entsprechend der Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice. Dies wurde von der AG ignoriert.
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