Verein zur Befreiung von Aenas Heller
Willkür deutscher Jugendämter erregt Kritik vor EU und UN
Levern, Schweiz (ots/PRNewswire)
- Der Fall Heller
August 2008: Pastor Tobler: "Solche Vorgänge gemahnen an das dritte Reich." Kontaktsperre zwischen Frau Heller und ihrem Sohn Aeneas, verhängt von einem deutschen Jugendamt. Selbst ein Gebet von Mutter und Kind am Telefon wird verboten. Auch der Schweizer Pastor darf nicht mit Aeneas beten.
Die Mutter muss fürchten, dass Aeneas wieder illegalerweise vom Stadtjugendamt Bamberg an einen unbekannten Ort verbracht wird, wie in den ersten 18 Monaten der "Fremdpflege". Sechs Wochen quälen die Behörden Mutter und Kind mit Kontaktabbruch. Laut BGB eine illegale Amtsanmassung des Jugendamtes.
September 2007: Prof. Rascher von der Universitätskinderklinik Erlangen muss vor dem Oberlandesgericht Bamberg den Vorwurf gegen die Mutter, der den Sorgerechtsentzug begründete, zurückziehen. Seine Behauptung, Frau Heller sei psychisch krank, weil sie unter einem Münchhausen-by-proxy-Syndrom leide und gefährde deswegen ihr Kind, erwies sich als haltlos. Das fragwürdige Syndrom existiert laut Bundesgesundheitsministerium nicht. Der Sorgerechtsentzug war rechtswidrig. Dennoch verweigert das Stadtjugendamt Bamberg seit über einem Jahr die Herausgabe des Kindes an die Mutter mit der Begründung, Aeneas könne"... der Zuständigkeit der deutschen Behörden vorenthalten werden". Im Oberlandesgericht verschwinden Akten, der Prozess wird verschleppt.
Kein Einzelfall
Willkürakte deutscher Jugendämter und Familiengerichte häufen sich und erregen internationale Kritik Jaques Barrot, Vizepräsident der EU Kommission, gibt im Dezember 2008 bekannt, dass die Kommission ".. besonders heikle Fälle mit ausserordentlicher Genauigkeit verfolgt."
"Brutale Methoden" deutscher Jugendämter, so der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Europaparlamentes, Marcin Libicki, beschäftigen neben 400 Petitionen vor dem Ausschuss, nun auch das Hochkommissariat für Menschenrechte der UN im Rahmen des "periodischen Prüfungsberichtes". Deutschland laufe Gefahr die Grundprinzipien der internationalen Menschenrechtskonventionen, z. B. die UN Konvention gegen Folter zu verlassen.
Jugendämter operieren "im rechtsfreien Raum" erklärt die FAZ. Jugendamtsmitarbeiter könnten "... bei vorsätzlich verantwortungslosem Handeln nicht haftbar gemacht werden." Eine Aufsichtsbehörde fehlt, moniert der Anwalt der Mutter Hambura.
Misshandlungen, sexueller Missbrauch, demütigende oder kommerziell motivierte medizinische Zwangsmassnahmen und der Tod von Kindern unter Obhut deutscher Jugendämter bleiben ungeahndet.
"Ich hänge an einem Monitor ....bitte hole mich schnell von hier ab!" Aeneas, in einem Brief an seine Mutter, als Rascher den Neunjährigen ohne medizinische Indikation auf der Intensivstation einsperrt und später zwangsoperiert.
Die Presse protestiert. Das Familiengericht reagiert mit einem Entmündigungsverfahren.
Die Mutter soll mit Psychopharmaka zwangsbehandelt werden. Nach ihrer Flucht ins Ausland begutachtet Psychiater PhD Dr. Gmür Zürich Frau Heller:
Sie sei psychisch gesund. "Mit brutaler Macht" seien die deutschen "Behörden" gegen sie vorgegangen.
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(Hintergruende Kontakt) Verein zur Befreiung von Aenas Heller Specherin Gerda Munz +49-7022-43457 mail@petra-heller.com
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