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Boni & Zack LLC ; Debevoise & Plimpton LLP

Autoren und Verleger werden derzeit offiziell über den Vergleich bezüglich Urheberrechten bei Google Buchsuche informiert

New York (ots/PRNewswire)

Der durch ein Gericht angeordnete Vorgang, in dem Autoren,
Verleger und andere Urheberrechtsinhaber offiziell über den
historischen Vergleich zur Sammelklage gegen Google Buchsuche
benachrichtigt werden, ist in Gange.
Autoren und Verleger in der ganzen Welt erhalten per E-Mail und
auf dem normalen Postweg detaillierte Informationen zu ihren Rechten
und möglichen rechtlichen Schritten. Eine zusammenfassende Mitteilung
wird in 218 Ländern in 72 Sprachen als eine Ergänzung zu den
versandten Benachrichtigungen veröffentlicht. Teilnehmer der
Sammelklage sollten die Seite http://www.googlebooksettlement.com
besuchen, auf der sie die vollständigen Informationen erhalten, darin
eingeschlossen die Mitteilung zum Vergleich bei Sammelklage sowie
Stichtage.
The Authors Guild, die Association of American Publishers und
Google verkündeten den vorgeschlagenen Vergleich Ende Oktober 2008.
Der Vergleich, sobald er vom Gericht genehmigt wird, berechtigt
Google, urheberrechtlich geschützte Bücher und Beilagen in den
Vereinigten Staaten von Amerika einzuscannen und eine elektronische
Datenbank von Büchern zu verwalten. Bei vergriffenen Büchern und,
wenn es die Rechteinhaber erlauben, auch noch erhältlichen Bücher,
wird Google die Möglichkeit haben, Zugriff auf einzelne Bücher und
institutionelle Abonnements zur Datenbank zu verkaufen, sowie Werbung
auf allen einem Buch gewidmeten Seiten einzublenden und die Bücher in
anderer Weise kommerziell zu verwenden. Die Rechteinhaber können
jederzeit, Google gegenüber, die Verwendungsweise ändern. Mittels
eines Buchrechteregisters ("Register"), welches gemäss dem Vergleich
eingerichtet wird, wird Google den Rechteinhabern 63% aller Einnahmen
aus dieser Verwendung auszahlen. Durch den Vergleich werden für
Rechteinhaber von Büchern und Beilagen, die Google vor dem 5. Mai
2009 einscannt, Auszahlungen bereitgestellt.
Der Vergleich kann auf die Rechte der Teilnehmer dieser
Sammelklage Auswirkungen haben, sogar dann, wenn sie nicht gelten.
All diejenigen, die aus diesem Vergleich austreten oder daran
teilnehmen wollen, müssen ihren Antrag bis zum 5. Mai 2009
einreichen. Anträge auf Auszahlung für Bücher und Beilagen, die ab
dem 5. Mai 2009 eingescannt werden, müssen bis zum 5. Januar 2010
eingereicht werden. Das Bundesbezirksgericht der Vereinigten Staaten
von Amerika für den südlichen Bezirk von New York wird den Vergleich
bei einem Fairness Hearing am 11. Juni 2009 entweder genehmigen oder
verwerfen.
Die vollständigen Informationen zum Vergleich sind unter
http://www.googlebooksettlement.com in 36 Sprachen erhältlich.

Pressekontakt:

Vertreter der Unterklasseautoren: Michael J. Boni und Joanne Zack,
Boni & Zack LLC, Bala Cynwyd, PA, +1-610-822-0200,
http://www.bonizack.com, bookclaims@bonizack.com; Vertreter der
Unterklasseherausgeber: Jeffrey P. Cunard und Bruce P. Keller,
Debevoise & Plimpton LLP, New York, NY, +1-212-909-6000,
http://www.debevoise.com, bookclaims@debevoise.com; oder Notice
Provider: Katherine Kinsella, Kinsella/Novak Communications LLC,
Washington, DC, +1-202-686-4111, http://www.kinsella-novak.com,
info@kinsella-novak.com