Ja Komitee "Zukunft mit Komplementärmedizin" / Oui Pour les médecines complémentaires
Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" - Gleiche Ellen für alle Methoden in der Grundversicherung
Bern (ots)
Gesundheitspolitische Kehrtwende auf Kosten der Komplementärmedizin
Das Krankenversicherungsgesetz verpflichtet den Departementschef des Innern, den Leistungskatalog periodisch zu überprüfen. Es liegt nicht im Ermessen des Gesundheitsministers, ob nach dem Ausschluss der ärztlichen Komplementärmedizin aus der Grundversicherung weitere Methoden überprüft werden sollen. Auch ist es nicht von den Absichten des Gesundheitsministers abhängig, ob der Grundversicherungskatalog beibehalten oder ausgedünnt wird. Der Gesundheitsminister hat einzig das Gesetz umzusetzen. Die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedzin" fordert Bundesrat Pascal Couchepin auf, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und alle Leistungen in der Grundversicherung periodisch mit gleichen Ellen zu messen.
"Wir haben nicht die Absicht, den Grundleistungskatalog auszudünnen", verkündet Bundesrat Pascal Couchepin in der Sonntags Zeitung vom 25. März 2007. Der Gesundheitsminister hat einen geringen Ermessensspielraum bei der Frage, ob eine Leistung in die Grundversicherung gehört. Erstens müssen die Methoden gemäss dem Krankenversicherungsgesetz wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein, damit sie aufgenommen werden können. Zweitens müssen alle Leistungen periodisch überprüft werden (Artikel 32 KVG). Bundesrat Couchepins Ankündigung, dass er den Grundleistungskatalog nicht weiter ausdünnen wolle, steht im Widerspruch zum gesetzlichen Auftrag und stellt eine gesundheitspolitische Kehrtwende dar.
Ausschluss verursacht Mehrkosten und schränkt Wahlfreiheit ein
Die von Ärzten praktizierte Komplementärmedizin hat im Jahr 2004 in der Grundversicherung 25 Millionen Franken gekostet (Quelle: BAG / Statistik der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2004) und alle Personen konnten sie in Anspruch nehmen. Sie machte 0,134 Prozent der Gesamtkosten der Grundversicherung aus. Im Jahr 2006 haben rund 70 Prozent der Versicherten eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin abgeschlossen. Somit müssen die Versicherten nun für die gleichen Leistungen geschätzte 200 bis 300 Millionen Franken an Prämien bezahlen. Die entsprechenden Leistungen stehen aber 30 Prozent der Versicherten nicht mehr zur Verfügung. Entgegen den Aussagen des Gesundheitsministers ist die Wahlfreiheit unnötig eingeschränkt. Viele Personen können sich die Prämien nicht mehr leisten oder sie werden wegen bestehenden Krankheiten oder aufgrund ihres Alters nicht aufgenommen. Die Volksinitiative fordert, die fünf Methoden der ärztlichen Komplementärmedizin in die Grundversicherung aufzunehmen, weil sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Überprüfungen der ärztlichen Komplementärmedizin
Die Rechtmässigkeit des Ausschlusses der ärztlichen Komplementärmedizin wird voraussichtlich von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates überprüft. Die Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher hat einen entsprechenden Antrag gestellt.
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