IT-Branchenverband BIKT gegründet - Stellungnahme zu softwarebezogenen Patenten
Hamburg (ots)
Der neu gegründete Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie BIKT stellte sich heute der Öffentlichkeit vor. Der Branchenverband sieht seine Aufgabe in der Vertretung der Interessen speziell kleiner und mittelständischer Unternehmen der IKT-Branche.
Kernziele des Verbands sind die Innovationsförderung, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen der IKT-Branche und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von IKT-Anwendern. Im Mittelpunkt stehen dabei Anliegen kleiner und mittlerer Unternehmen. Über reine Branchenthemen hinaus will sich der BIKT aber auch für mehr gesellschaftliche Verantwortung in der IKT-Branche engagieren.
Den hohen Bedarf an einer neuen Plattform zur Bündelung gemeinsamer Interessen zeigt die positive Resonanz bei etablierten Branchenvereinigungen: Bereits zu Beginn kann der BIKT fünf namhafte Verbände zu seinen Mitgliedern zählen: den Berufsverband Selbständige in der Informatik (BVSI), die Kölner Internet Union (KIU), den Linux-Verband sowie die Automationsverbände patentverein.de und Open Source Automation Development Lab (OSADL).
Der Vorstand des BIKT besteht aus den Unternehmern Johannes Sommer, Marco Schulze und Dirk Hillbrecht. Sie leiten eigene Beratungs- und Softwareunternehmen in Hamburg, Freiburg und Hannover.
Von besonderer Bedeutung für den BIKT ist die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Aspekten des Urheberrechts, des Patentrechts und anderer gewerblicher Schutzrechte. Anlässlich des aktuellen Revisionsverfahrens beim Europäischen Patentamt (EPA) zur Frage der Patentierbarkeit von Computerprogrammen hat der Verband eine Stellungnahme auf seiner Internetseite veröffentlicht, in der er sich deutlich gegen die Erteilung softwarebezogener Patente ausspricht.
Die Stellungnahme des BIKT wurde vom Viersener Rechtsanwalt Rasmus Keller basierend auf seiner vor kurzem veröffentlichten juristischen Untersuchung ausgearbeitet. In dieser legt er ausführlich dar, dass die Erteilung softwarebezogener Patente einen verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Verwertungsrechte von Softwareentwicklern darstellt. Die Erteilung derartiger Patente ist demnach grundsätzlich nicht zulässig.
Angesichts der herausragenden Bedeutung der im EPA-Verfahren aufgeworfenen Fragen für die gesamte IKT-Branche ermöglicht der Verband Dritten bis Ende April den Beitritt zu seiner Stellungnahme. Der Beitritt ist kostenfrei und unabhängig von einer Mitgliedschaft im BIKT. Die Stellungnahme wird im Namen aller Unterzeichner in das aktuelle Verfahren beim Europäischen Patentamt eingebracht.
Mehr Informationen unter: www.bikt.de
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BIKT - Bundesverband Informations-
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