Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Presseerklärung zu den Dopingvorwürfen gegen Claudia Pechstein
Berlin (ots)
Durch ein nicht rechtskräftiges Urteil eines Schiedsgerichts der International Skating Union (ISU) ist Deutschlands erfolgreichste Winterolympionikin Claudia Pechstein ohne Nachweis eines positiven Dopingbefundes zu einer zweijährigen Sperre verurteilt worden.
Um möglichen Fehlinterpretationen zu diesem Urteilsspruch entgegen zu treten, haben sich Claudia Pechstein und die Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft (DESG) dazu entschlossen, die Hintergründe öffentlich zu machen.
Der Dopingvorwurf beruht auf angeblich überhöhten Retikulozytenwerten (Vorläufer der roten Blutkörperchen), die die ISU im Blutbild der Athletin festgestellt haben will. Damit wird die ausgesprochene Sperre ausschließlich auf Indizien gestützt. Sämtliche bei Claudia Pechstein bislang entnommenen Dopingproben hatten einen negativen Befund. Dadurch unterscheidet sich der Fall maßgeblich von den aktuellen Dopingfällen insbesondere im Radsport.
In dem Verfahren wurden mehrere Sachverständige zu den wissenschaftlich noch nicht verlässlich abgesicherten Zusammenhängen zwischen überhöhten Retikulozytenwerten und Dopingmethoden gehört. Hierbei stellte sich heraus, dass die erhöhten Werte auf mehrere Ursachen zurückgeführt werden können, beispielsweise auf eine genetische Blutkrankheit. Dennoch folgte das rein aus ISU-Mitgliedern besetzte Schiedsgericht ausschließlich der Anklage.
Claudia Pechstein wird gemeinsam mit der DESG gegen das Urteil Berufung beim internationalen Sportgerichtshof CAS einlegen. Der Rechtsanwalt der fünffachen Olympiasiegerin, Simon Bergmann, geht fest davon aus, dass der Berufung stattgeben wird: "Ein neutrales Gericht wie der CAS wird auf dieser Tatsachenbasis mit Sicherheit anders entscheiden müssen und die Sperre aufheben."
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Rechtsanwalt Simon Bergmann Telefon: 030 / 880 01 50 Mobil: 0173 /
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