Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Helmut Werner zu den Erpressungsvorwürfen von Herrn Menowin Fröhlich
Berlin (ots)
Als Medienanwälte von Herrn Helmut Werner weisen wir auf Folgendes hin:
Durch eine Berichterstattung der aktuellen BRAVO über eine Auseinandersetzung von Herrn Fröhlich und Herrn Werner kann der unwahre Eindruck erweckt werden, Herr Werner habe Herrn Fröhlich damit erpresst, dass er dafür sorgen würde, dass Herr Fröhlich ins Gefängnis komme, wenn er nicht für Herrn Werner Auftritte absolviere. Insbesondere wird Herr Fröhlich im Rahmen der Berichterstattung u.a. mit folgenden Worten in Bezug auf Helmut Werner zitiert: "Helmut hat versucht, mich zu erpressen" sowie "Er sagte zu mir: Entweder Du machst die Auftritte oder ich mach dich fertig!". Derzeit werden diese Äußerungen in anderen Medien weiterverbreitet. Wir weisen daher darauf, dass sich Herr Werner nicht, wie laut der BRAVO von Herrn Fröhlich behauptet, entsprechend geäußert hat. Weiterhin hat Herr Werner Herrn Fröhlich nicht erpresst, insbesondere ihn nicht vor die Wahl "Auftritte oder Knast" gestellt, wie es in einer der Überschriften der in Rede stehenden BRAVO Berichterstattung heißt.
Wir bitten daher um unverzügliche Beachtung dieser Umstände. Dieses Schreiben ist ausschließlich zur presserechtlichen Information bestimmt und soll nicht der Einwilligung einer Berichterstattung dienen.
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Fon (030) 88 00 15 - 0
Fax (030) 88 00 15 - 55
info@schertz-bergmann.de