Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Presseerklärung Dr. Müller-Wohlfahrt zum Fall Franck Ribéry
Berlin (ots)
Als Anwalt von Herrn Dr. Müller-Wohlfahrt bittet mich dieser, da es ihm gegenwärtig selber nicht möglich ist, zu der aktuellen Berichterstattung zum Fall Ribéry auf Folgendes hinzuweisen:
Er hat sich aufgrund der falschen Darstellung von Tatsachen in der aktuellen Berichterstattung über Franck Ribérys Rückenbeschwerden dazu entschlossen, entgegen seiner grundsätzlichen Einstellung, nicht über die Medien zu kommunizieren, sich nunmehr auf diesem Wege zur Wehr zu setzen:
Herr Dr. Müller-Wohlfahrt hat erstens der medizinischen Abteilung der französischen Nationalmannschaft alle Unterlagen und Befunde zur Verfügung gestellt (Kernspinbilder/Befunde, Behandlungen etc.) und zweitens in einem Telefonat seine Überlegungen zu den Beschwerden geäußert. Franck Ribéry hat aufgrund eigener Kenntnis von Herrn Dr. Müller-Wohlfahrt auch keine panische Angst vor Spritzen. Er hat lediglich die in Frankreich empfohlenen Behandlungen mit Kortison abgelehnt.
Bereits die Tatsache, dass er nach dem Ausscheiden aus der Nationalmannschaft wieder direkt nach München kam, um sich in bisheriger Weise kortisonfrei und ohne Schmerzmittel behandeln zu lassen, macht dieses hinreichend deutlich. Herr Dr. Müller-Wohlfahrt weist auch aufgrund dieser beschriebenen Behandlungsmethode den Vorwurf des "Fitspritzens" mit aller gebotenen Nachhaltigkeit zurück.
Es war darüber hinaus Franck Ribéry offenbar davor untersagt worden, zu Herrn Dr. Müller-Wohlfahrt zur Behandlung zu kommen. Dieser geht davon aus, dass im Falle einer Behandlung durch ihn eine WM-Teilnahme möglich gewesen wäre. Die von Herrn Dr. Müller-Wohlfahrt angewandte Infiltrationsbehandlung mit Actovegin, bei welchem es sich um ein Ultrafiltrat aus Kälberblutserum handelt, ist explizit von der World Anti Doping Agency zur Injektionsbehandlung zugelassen.
Professor Dr. Christian Schertz Rechtsanwalt
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