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Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Presseinformation KARSTADT Warenhaus GmbH

Berlin (ots)

Wir zeigen hiermit an, dass wir die KARSTADT Warenhaus GmbH in Ansehung der aktuellen Berichterstattung des WDR in der Sendung Monitor und unter tagesschau.de anwaltlich vertreten.

In der ARD-Sendung Monitor vom 14.04.2016 sowie bei tagesschau online mit gleichem Veröffentlichungsdatum wird der Eindruck erweckt, Karstadt beabsichtige Verkaufsflächen seiner Warenhäuser im Umfang von bis zu einem Drittel fremd zu vermieten und in der Folge könne ein Stellenabbau befürchtet werden.

Richtig ist:

   - Es gibt keine Pläne für einen Personalabbau.
   - Karstadt vermietet Flächen, um nach dem Prinzip "alles unter 
     einem Dach" das Waren- und Dienstleistungsangebot für die Kunden
     zu ergänzen, um die Frequenz in den Warenhäusern zu steigern, um
     die Nutzungseffizienz der Standorte zu erhöhen (z.B. Verwendung 
     von Nebenflächen als Verkaufsflächen) und auch, um zusätzliche 
     Mieteinnahmen zu generieren.
   - Für die Fremdvermietung gibt es sorgfältig ausgearbeitete 
     Konzepte unserer Mandantschaft, die von Standort zu Standort 
     unterschiedlich sind. Ziel ist es, mit den ergänzenden Mietern 
     die Filialen in ihrem lokalen Wettbewerbsumfeld zu stärken. Die 
     pauschale und unzutreffende Vermutung über ein Drittel der 
     Verkaufsflächen könne vermietet werden, erweckt die falsche 
     Vorstellung, dass das Warenhauskonzept in der jetzigen Form 
     aufgegeben wird. Richtig ist vielmehr: Das Warenhaus als Konzept
     wurde nicht aufgegeben. Das Gegenteil ist der Fall: Unsere 
     Mandantschaft belebt mit einem noch breiteren Waren- und 
     Serviceangebot wichtige Warenhausprinzipien neu, wie die lokale 
     Ausrichtung der Sortimente, den lokalen Marktplatz-Charakter und
     die  Stärkung von Beratung und Service.
   - Für Urlaubs- und Weihnachtsgeld sucht unsere Mandantschaft mit 
     dem Sozialpartner Lösungen in den laufenden Tarifgesprächen. 
     Aus Respekt vor den laufenden Verhandlungen und den 
     Gesprächspartnern wird sich Karstadt immer zuerst intern und 
     dann den Medien gegenüber äußern, wenn es ein Ergebnis gibt. Im 
     Geschäftsjahr 2014/15 wurden Urlaubs- und Weihnachtsgeld 
     vollumfänglich bezahlt.

Wir sind insoweit beauftragt die Berichterstattung auf rechtswidrige Inhalte zu überprüfen. Wir bitten dringend von fehlerhafter Berichterstattung in diesen Zusammenhängen Abstand zu nehmen.

Kontakt:

Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin

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