Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Presseinformation Cristiano Ronaldo
Berlin (ots)
Aus Anlass der aktuellen SPIEGEL-Berichterstattung über unseren Klienten Cristiano Ronaldo erklären wir hierzu folgendes: Die Berichterstattung im SPIEGEL ist eklatant rechtswidrig. Sie verletzt die Persönlichkeitsrechte unseres Mandanten Cristiano Ronaldo in besonders schwerwiegender Weise. Es handelt sich um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung aus dem Bereich der Intimsphäre. Eine Übernahme dieser Berichterstattung wäre schon deshalb rechtswidrig. Wir sind weiterhin beauftragt, gegen den SPIEGEL sämtliche bestehenden presserechtlichen Ansprüche unverzüglich geltend zu machen, insbesondere auch ein in seiner Höhe der Verletzung entsprechendes Schmerzensgeld. Es dürfte sich vorliegend um eine der schwersten Verletzungen von Persönlichkeitsrechten aus den letzten Jahren handeln.
Professor Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
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Prof. Dr. Christian Schertz
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10707 Berlin