Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Presseerklärung zu Till Lindemann
Berlin (ots)
Ermittlungsunterlagen der Polizei in Vilnius (Litauen) liefern neue Erkenntnisse, die den Vorwurf der Nordirin Shelby Lynn, beim Rammstein-Konzert in Vilnius gespiked worden zu sein, weiter entkräften
Als Rechtsanwälte von Till Lindemann, dem Sänger der Band "Rammstein", geben wir bekannt:
1.
Die Nordirin Shelby Lynn hatte in den sozialen Netzwerken behauptet, dass ihr auf dem Rammstein-Konzert in Vilnius am 22.05.2023 Drogen bzw. K.O.-Tropfen in ihr Getränk gemischt worden seien. Darüber hinaus hatte sie den Verdacht geäußert, im Zustand der Bewusstlosigkeit körperlich misshandelt worden zu sein.
Diese Anschuldigungen lösten eine weltweite Empörungswelle aus. Diverse Medien berichteten über den Verdacht, unser Mandant habe Frauen bei Konzerten der Gruppe Rammstein mit Hilfe von K.O.-Tropfen/Drogen/Alkohol betäubt oder betäuben lassen, um ihm dann zu ermöglichen, sexuelle Handlugen an den Frauen vornehmen zu können, so unter anderem der SPIEGEL in einem auf der Titelseite großformatig angekündigten Artikel vom 10.06.2023.
Unmittelbar nach dem Besuch des Rammstein-Konzerts hatte Shelby Lynn am 23.05.2023 Strafanzeige bei den Polizeibehörden in Vilnius erstattet. In dem hierauf eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden neben Shelby Lynn auch zwei Konzertbesucherinnen befragt, die Shelby Lynn am Tag nach dem Konzert in ihrem Hotel besucht hatten. Am 22.06.2023 wurde das Ermittlungsverfahren vom Polizeihauptkommissariat Vilnius mit der Begründung eingestellt, dass es keine Beweise für die Begehung von Straftaten gebe.
2.
Für den litauischen Strafverteidiger unseres Mandanten war es nun möglich, die Unterlagen aus dem Ermittlungsverfahren der Polizei in Vilnius einzusehen. Aus den Unterlagen ergeben sich neue Erkenntnisse zu den Vorwürfen von Shelby Lynn und der Berichterstattung im SPIEGEL:
a)
Unter Berufung auf die Aussagen von Shelby Lynn gegenüber der Polizei in Vilnius heißt es im Einstellungsbescheid (ins Deutsche übersetzt)
"Nach eigenen Angaben hat die Antragstellerin während des Konzerts verschiedene alkoholische Getränke konsumiert: Einen Cocktail aus Wodka und einem Energydrink, einen Schaumwein, "Prosecco", sowie Tequila. Auch wenn die Antragstellerin nicht klar dargelegt hat, welche Mengen sie während des Konzerts getrunken hat, geht aus ihren eigenen Angaben hervor, dass es sich um eine erhebliche Menge Alkohol gehandelt hat, da sie verschiedene alkoholische Getränke, einschließlich harter Getränke, konsumiert und gemischt hat"
Anders als Shelby Lynn in den sozialen Netzwerken behauptet hat, war sie also nach den Feststellungen der Polizei in Vilnius anlässlich des Rammstein-Konzerts vom 22.05.2023 aufgrund von Eigenkonsum stark alkoholisiert.
Aus den Unterlagen ergibt sich des Weiteren, dass Shelby Lynn vor oder während des Rammstein-Konzerts am 22.05.2023 Cannabis zu sich genommen hat. Hierzu heißt es im Einstellungsbescheid:
Am Morgen nach dem Rammstein-Konzert vom 22.05.2023 rief Shelby Lynn einen Rettungswagen zu ihrem Hotel, nachdem sie über Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Schmerzen geklagt hatte. Gegenüber den eingetroffenen Rettungssanitätern verlangte sie die Durchführung eines Drogentests, um zu überprüfen, ob ihr Drogen in den Drink gemischt worden waren. Die Rettungssanitäter erklärten, dass ein solcher Test nur von der Polizei angeordnet werden könne. Nach Eintreffen der Polizeibeamten wurde mit diesen vereinbart, dass eine der Zeuginnen einen Drogentest in der nächst gelegenen Apotheke kauft und Shelby Lynn danach die Polizei über das Ergebnis ihres Tests informiert. Eine solche Meldung erhielten die Beamten allerdings nicht. Aus der Zeugenaussage einer der beiden im Hotel anwesenden Frauen ergibt sich jedoch, dass der Drogentest durchgeführt wurde. Sie gibt zu Protokoll, dass der Test von Shelby Lynn negativ auf Drogen mit Ausnahme der THC-Werte (Cannabis) angeschlagen habe.
Soweit in den Ermittlungsunterlagen festgehalten ist, dass Shelby Lynn vor bzw. während des Rammstein-Konzerts in Vilnius am 22.05.2023 erhebliche Mengen Alkohol und zudem Cannabis zu sich genommen hat, spricht dies gegen die von ihr erhobene Anschuldigung, sie sei gespiked worden. Es deutet alles darauf hin, dass die von ihr geschilderten Erinnerungslücken und die von ihr behaupteten Verletzungen auf den Eigenkonsum unterschiedlichster alkoholischer Getränke und von Cannabis zurückzuführen sind.
b)
Die nunmehr bekannt gewordene Aussage einer der beiden Zeuginnen zum positiven Drogentest von Shelby Lynn auf THC wird auch für das derzeit vor dem Landgericht Hamburg unter dem Az.: 324 O 467/23 anhängige Hauptsacheverfahren zwischen unserem Mandanten und dem SPIEGEL relevant sein:
Der SPIEGEL hatte in dem Artikel vom 10.06.2023 nicht nur über die Vorwürfe von Shelby Lynn geschrieben, sondern zudem auch von den Vorwürfen einer Frau berichtet, die im Artikel mit dem Decknamen "Zoe" benannt worden war. Im Artikel hieß es, "Zoe" habe mit unserem Mandanten anlässlich des Rammstein-Konzert in Vilnius am 22.05.2023 Sex gehabt, an den sie sich nur noch verschwommen erinnern könne. Der SPIEGEL hatte unter anderem unter Berufung auf die Aussagen von "Zoe" den Verdacht erhoben, unser Mandant habe Frauen mit Hilfe von K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol betäubt, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Wir hatten hiergegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg zum Az.: 324 O 228/23 erwirkt.
Im Rahmen des Verfügungsverfahrens hat der SPIEGEL eine eidesstattliche Versicherung von "Zoe" vom 08.06.2023 vorgelegt, aus der sich ergibt, dass hinter "Zoe" dieselbe Frau steht, die den Drogentest für Shelby Lynn besorgt hat. Auffällig an der vom SPIEGEL eingereichten eidesstattlichen Versicherung ist, dass die Schilderungen der Frau zu den Geschehnissen im Hotelzimmer von Shelby Lynn abrupt dort enden, wo es darum gehen muss, dass der Drogentest von Shelby Lynn positiv auf THC angeschlagen hat. Die eidesstattliche Versicherung schließt auf Seite 5 unten mit der Formulierung ab "The ambulance called the police. A". Das "A" steht für den Anfang eines eingeleiteten Satzes, der auf der nächsten Seite der eidesstattlichen Versicherung fortgesetzt werden müsste. Indes findet sich auf Seite 6 der eidesstattlichen Versicherung keine Fortsetzung des auf Seite 5 unten angefangenen Satzes. Stattdessen findet sich dort nur noch die Unterschrift der Zeugin.
Sollte die Zeugin ihre eidesstattliche Versicherung tatsächlich so aufgesetzt haben, wie vom SPIEGEL eingereicht, hat sie relevanten Sachverhalt unterschlagen, der die Vorwürfe gegenüber unserem Mandanten entkräftet. Alternativ hierzu kommt eine nachträgliche Manipulation der eidesstattlichen Versicherung durch Dritte in Betracht. So besteht der Verdacht, dass einzelne Seiten der eidesstattlichen Versicherung entfernt bzw. ausgetauscht und mit neuen Seitennummern versehen wurden, um Informationen über den positiven Test von Shelby Lynn auf THC zu unterdrücken.
3.
Hiernach wird immer deutlicher, dass die von Shelby Lynn erhobenen Vorwürfe gegenüber unserem Mandanten und der Band Rammstein keinerlei Substanz haben. Soweit die Vorwürfe von den Medien aufgegriffen und weiterverbreitet wurden, müssen diese insbesondere im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit von Shelby Lynn neu bewertet werden.
Berlin, den 15. Mai 2024
Simon Bergmann
Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0