Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses
Städte und Gemeinden: Untragbare Änderung der Gewässerschutzverordnung
Bern (ots)
Die Kommunalverbände wehren sich in der Vernehmlassung gegen den übereilten Ausbau der grossen Kläranlagen, zu dem die Revision der Gewässerschutzverordnung die Städte und Gemeinden verpflichten will. Für die Entfernung von organischen Mikroverunreinigungen - ein an sich sinnvolles Ziel - sind weder die wissenschaftlichen Grundlagen genügend, noch ist die Technik dafür ausgereift.
Die Gemeinden und Städte nehmen die Problematik der chemischen Mikroverunreinigungen ernst. Diese Stoffe, die als Rückstände von Medikamenten, Kosmetika, Reinigungsmitteln etc. in die Gewässer gelangen und potentiell die Wasserqualität belasten, können in herkömmlichen Kläranlagen nicht eliminiert werden. Dennoch erachten der Schweizerische Städte- und der Schweizerische Gemeindeverband die Revision der Gewässerschutzverordnung für übereilt und unausgereift. Die Verpflichtung, dass die 100 grössten Kläranlagen so zu erweitern seien, dass sie Mikroverunreinigungen besser entfernen, ist überdies teuer, ungenügend mit europäischen Entwicklungen abgestimmt und steigert den Energieverbrauch.
Fehlende Gesamtstrategie
Die Kommunalverbände kritisieren in ihrer Vernehmlassungsantwort, dass die Verordnungsänderung verfrüht und ausserhalb jeglicher Gesamtstrategie im Bereich Gewässerschutz erfolgt. Die Änderung kommt, bevor überhaupt Resultate aus Pilotprojekten zur Eliminierung von ebendiesen Mikroverunreinigungen vorliegen. Entsprechend bestehen berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit der noch ungenügend erprobten technischen Massnahmen. Weiter lässt die Vorlage die Nanopartikel ausser Acht, obwohl diese die Gewässer in ähnlicher Form wie die Mikroverunreinigungen belasten. Auch steht die Revision im Widerspruch zu den Bestrebungen nach mehr Energieeffizienz, da die entsprechenden Massnahmen in den Kläranlagen zu einem massiv höherem Energieverbrauch führen werden.
Fehlende Mitfinanzierung
Unter diesen Umständen ist es für den Gemeinde- und den Städteverband nicht akzeptabel, dass Städte, Gemeinden und Kantone bis 2018 über 1,2 Milliarden Franken in die Erweiterung von Kläranlagen investieren sollen. Damit werden einzelne Gruppen von Abwassergebührenzahlern übermässig belastet, was einer Verletzung des Verursacherprinzips gleichkommt. Die Finanzierung dieser Massnahmen ist viel mehr über eine vorgezogene Entsorgungsgebühr auf den betroffenen Produkten und Substanzen oder mit einer einheitlichen Abgabe pro Kubikmeter Abwasser sicherzustellen. Zudem braucht es zusätzliche Pilotanlagen, um mehr Erfahrungen im Dauerbetrieb der noch unausgereiften Technik zu erhalten. Bei den dafür anfallenden Kosten ist für die Kommunalverbände eine massgebliche Bundesbeteiligung unabdingbar.
Link zur Stellungnahme von Gemeindeverband, Städteverband und der gemeinsamen Fachorganisation Kommunale Infrastruktur: kommunale-infrastruktur.ch/de/Info/Politik/Vernehmlassungen
Kontakt:
Alexandre Bukowiecki
Geschäftsführer Fachorganisation Kommunale Infrastruktur
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