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Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses

Städteverband: Nein zur generellen Mehrwertsteuerpflicht von Gemeindeparkplätzen!

Bern (ots)

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufhebung der MWST-Befreiung von Parkplätzen im Gemeingebrauch ist rechtlich fragwürdig und würde Städten und Gemeinden gewaltige administrative Mehrkosten verursachen. Der Schweizerische Städteverband lehnt diese Änderung kategorisch ab.

Der Schweizerische Städteverband lehnt die vom Bundesrat heute vorgeschlagene Änderung im Bereich der Mehrwertsteuerpflicht von Parkplätzen ab. Bisher waren Parkplätze im Gemeingebrauch von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Nun will der Bundesrat alle Parkplätze, die von Gemeinden und Städten vermietet werden, der Steuerpflicht unterstellen. Diese Änderung ist keine Vereinfachung, wie der Bundesrat schreibt, sondern verursacht den Städten und Gemeinden gewaltige, administrativ bedingte Mehrkosten ohne Gegenwert.

Auch weitere Gründe sprechen gegen die vorgeschlagene Änderung: 

. Dem Grundsatz nach besteuert die MWST Leistungen, die gegen Entgelt
erbracht werden. Die Erträge aus Parkplätzen stellen jedoch kein 
Entgelt im Sinne des Gesetzes dar, sondern sind Gebühren, die dem 
Kostendeckungs- und dem Äquivalenzprinzip unterworfen sind. Gebühren 
sind deshalb auch in der Lehre von der Steuerpflicht befreit. 

. Es ist fraglich, dass die Städte und Gemeinden die MWST gemäss 
Kostendeckungsprinzip weiter verrechnen können. Zudem sind 
Gebührenordnungen häufig Gegenstand von politischen Prozessen. Es 
kann aber nicht angehen, dass die Kommunen die MWST an den Bund aus 
allgemeinen Steuermitteln aufbringen müssen, weil sie sie gar nicht 
bei den Parkplatzbenutzern erheben können. 

. Dies gilt umso mehr, als sich der Bundeshaushalt - seit 2006 
schreibt der Bund durchgehend schwarze Zahlen - grundsätzlich in 
einer guten Verfassung befindet. Es gibt keinen Grund dafür, dass der
Bund mit der Abschaffung der MWST-Befreiung von Parkplätzen im 
Gemeingebrauch zusätzlich 8 Millionen Franken einnimmt.

Weiss die rechte Hand, was die linke tut?

Erst vor wenigen Wochen führte die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Konsultation zu einer präziseren Definition von Parkplätzen im Gemeingebrauch durch. Die Abgrenzung von Parkplätzen im Gemeingebrauch (nicht MWST-pflichtig) von denjenigen, die nicht im Gemeingebrauch stehen (MWST-pflichtig) sollte dadurch erleichtert werden. Nun will der Bundesrat die bewährte MWST-Ausnahme für Parkplätze im Gemeingebrauch generell streichen - ein Schildbürgerstreich!

Statt immer mehr Aktivitäten von Gemeinwesen der MWST-Pflicht zu unterstellen, sollte der Bundesrat viel eher die Gemeinwesen generell von der Mehrwertsteuer befreien. Sonst wird lediglich administrativer Aufwand ohne Nutzen generiert.

Kontakt:

Martin Tschirren, stv. Direktor Städteverband, 076 561 16 52.

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