Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses
Der NAF muss die Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs sichern
Bern (ots)
Der Städteverband befürwortet den neuen Fonds zur Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs (NAF). Bedingung ist eine unbefristete und ausreichende Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs durch den Bund. Dafür sollen Bund, Kantone, Städte und Gemeinden gemeinsam weiter auf Agglomerationsprogramme setzen.
Der Verkehr wächst in Städten und Agglomerationen klar überdurchschnittlich. 85 bis 90 Prozent der Verkehrsstaus entstehen in Agglomerationen. Städtische Verkehrsbetriebe transportieren Jahr für Jahr deutlich mehr Fahrgäste. Gut funktionierende Verkehrssysteme sind von grösster Bedeutung für die Leistungsfähigkeit der Zentren. Städte und Agglomerationen sind die Schlüsselräume für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der ganzen Schweiz. Es ist deshalb zwingend, dass sich der Bund an der Finanzierung des Agglomerationsverkehrs beteiligt. FABI bringt für den Bereich der Schiene klare Verbesserungen. Ebenso wichtig ist nun der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF).
Ja zur unbefristeten Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs.
Mit dem NAF muss sich der Bund unbefristet an den Kosten des Agglomerationsverkehrs beteiligen. Gemeinsame Investitionen in den Agglomerationsverkehr durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden liegen wegen der nationalen Bedeutung des Agglomerationsverkehrs im Interesse der ganzen Schweiz. Zugleich sind die Agglomerationen auf leistungsfähige Nationalstrassen angewiesen. Auch diese müssen mit dem NAF eine stabile Finanzierung erhalten.
Agglomerationsprogramme weiterführen.
Heute schlagen regionale Trägerschaften dem Bund mit Agglomerationsprogrammen Verkehrsprojekte in Städten und Agglomerationen zur Mitfinanzierung vor. Sie koordinieren dabei Massnahmen über alle Verkehrsarten, wählen die wirksamsten Projekte aus und stimmen sie auf ihre Ziele in der Raumentwicklung ab. Die Agglomerationsprogramme sind das innovativste Instrument der Schweizer Verkehrsplanung. Der NAF muss deshalb die Agglomerationsprogramme weiterführen.
Mindestanteil an den NAF-Mitteln für Agglomerationsprogramme.
Angesichts des weiter grossen Nachholbedarfs sind Städte und Agglomerationen auch künftig auf Agglomerationsprogramme im Umfang der bereits lancierten angewiesen. Der Städteverband verlangt, dass für die Mitfinanzierung durch den Bund ein entsprechender Mindestanteil an den NAF-Mitteln gesetzlich festgeschrieben wird. Im Minimum sind 300 Millionen Franken pro Jahr nötig, für eine vierjährige Laufzeit 1.2 Milliarden Franken.
Weiterhin alle Verkehrsmittel einbeziehen.
Bus-, Tram-, Auto-, Velo- und Fussverkehr nutzen alle den Strassenraum. Die Infrastrukturen sind in den dicht besiedelten Städten und Agglomerationen eng verflochten und voneinander abhängig. Die Agglomerationsprogramme müssen deshalb auch in Zukunft alle Verkehrsarten einbeziehen.
Wirksame Projekte anpacken, nicht aufschieben.
Städte und Agglomerationen haben bereits eine ganze Reihe von Projekten ausgearbeitet, welche der Bund aufgrund knapper Gelder bisher nicht mitfinanziert hat. Es kommt deshalb nicht in Frage, die Mittel für die nächsten Agglomerationsprogramme verzögert freizugeben.
Verkehrspolitische Instrumente aufeinander abstimmen.
Es ist wichtig, die Massnahmen der Agglomerationsprogramme und die strategischen Entwicklungsprogramme (STEP) für Strasse und Bahn aufeinander abzustimmen. Die Programme sollen deshalb synchron alle vier Jahre neu aufgelegt werden.
Zusätzliche Mittel für den NAF.
Während der Verkehr wächst, sinken die zweckgebundenen Einnahmen. Der NAF ist auf zusätzliche Mittel angewiesen. Der Städteverband befürwortet die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags, die Zweckbindung von mindestens zwei Dritteln der Automobilsteuer, den automatischen Teuerungsausgleich und eine Abgabe für Elektrofahrzeuge. Die Einnahmen können gestaffelt erhöht werden, orientiert am tatsächlichen Bedarf.
Gemeindestrassen: Unterfinanzierung angehen
Der Privatverkehr auf der Strasse kostet Städte und Gemeinden jährlich 3.26 Milliarden Franken, 40 Prozent der diesbezüglichen Ausgaben der öffentlichen Hand. Der zunehmende Verkehr steigert insbesondere die Kosten für Unterhalt und Betrieb, die finanzielle Belastung von Städten und Gemeinden wächst. Sie bestreiten den Löwenanteil der Kosten aus allgemeinen Steuermitteln. Dieses Problem bleibt mit der NAF-Vorlage ungelöst. Städte und Gemeinden erwarten, dass der Bund Lösungen aufzeigt.
Kontakt:
Kurt Fluri, Präsident Schweizerischer Städteverband, Nationalrat, 079
415 58 88
Renate Amstutz, Direktorin Schweizerischer Städteverband, 031 356 32
32
Die Stellungnahme des Städteverbandes ist online abrufbar:
http://staedteverband.ch/de/Info/Politik/Vernehmlassungen