pro audito schweiz unterstützt Entscheid der SGK Ständerat - für die Ausschreibung von Hilfsmitteln/Hörgeräten
Zürich / Bern (ots)
pro audito schweiz begrüsst den Vorschlag der ständerätlichen Gesundheitskommission, die Ausschreibung von medizinischen Hilfsmitteln und somit auch von Hörgeräten im Invalidengesetz zu verankern.
Die Gesundheitskommission des Ständerates will Ausschreibungen medizinischer Hilfsmittel gesetzlich verankern. Sie hat dies mit 9:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden. Die SGK des Ständerates plädiert somit für echten Markt. pro audito schweiz unterstützt den Vorschlag, in Art. 21 quater des Invalidengesetzes die "Beschaffung und Vergütung von Hilfsmitteln" zu verankern. Dies ermöglicht es dem Bundesrat, die IV anzuweisen, Hörgeräte in einem Ausschreibeverfahren zu beschaffen. So setzt die Kommission ein deutliches Zeichen für einen liberalen Markt und für tiefere Hörgeräte-Preise. "Wir haben ein Etappenziel erreicht", sagt Barbara Wenk, Zentralpräsidentin von pro audito schweiz. Sie hoffe, dass im Juni der Ständerat seiner Kommission folgen wird.
Ständeratskommission: Problem im Markt erkannt
pro audito schweiz, die Organisation für Menschen mit Hörproblemen deutet den Kommissionsentscheid auch als klares Verdikt gegenüber der Hörgerätebranche, welche bisher keine substanziellen Preissenkungen zuliess. Damit, so Wenk, sei man im Kampf um einen liberalen Hörgerätemarkt einen Schritt weiter. Die SGK wolle den Menschen mit Hörproblemen und der IV alle Instrumente in die Hand geben, um die in der Schweiz stark überhöhten Hörgerätepreise nachhaltig zum Sinken zu bringen.
pro audito schweiz wird in den kommenden Wochen und Monaten ihre Informationstätigkeit zugunsten der Menschen mit Hörproblemen weiterführen. "Es kann nicht sein, dass Hörbehinderte und die Invalidenversicherung jene Margen berappen, welche die Hörgerätehersteller und die Akustiker auf ihren überteuerten Geräten kassieren", sagt Erwin Gruber, Zentralsekretär von pro audito schweiz. "Wir rufen auch die Wettbewerbskommission auf, ihrer Voruntersuchung eine echte Untersuchung des Hörgerätemarktes folgen zu lassen", sagt Gruber.
Wettbewerbskommission soll handeln
Ferner wiederholt pro audito schweiz ihre Forderung, dass die Verantwortlichen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) den seit dem 1. Januar 2010 gültigen Tarifvertrag mit den Akustikerverbänden auf den 31. Dezember 2010 kündigen. Dieser Vertrag wurde ohne Beteiligung der betroffenen Hörbehinderten abgeschlossen. Er benachteiligt die Hörbehinderten massiv, die Erträge der Akustiker und der Hörgerätehersteller beeinträchtigt er hingegen nicht.
Die zukünftige Hörgeräteversorgung soll unkompliziert, für die Hörbehinderten mit günstigen Bezugsmöglichkeiten und frei von Markteinschränkungen gestaltet werden.
Kontakt:
Barbara Wenk
Zentralpräsidentin pro audito schweiz
Tel.: +41/62/723'67'52
Internet: www.pro-audito.ch