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Media Service: Schweizer Presserat Stellungnahme 54/2009 Parteien: Elpos c. «Tages-Anzeiger» Beschwerde abgewiesen
Interlaken (ots)
Wahrheitssuche / Entstellung von Tatsachen ()
vom 30. Oktober 2009
I. Sachverhalt
A. Am 28. Februar 2009 veröffentlichte der «Tages-Anzeiger» auf der Frontseite einen Bericht von Maurice Thiriet mit dem Titel «Ritalin-Hersteller umgehen Werbeverbot für Medikamente». Der Lead lautet: «Eine breit angelegte Studie zeigt, dass Selbsthilfegruppen für hyperaktive Kinder und Erwachsene den Verkauf des Medikaments Ritalin ankurbeln.» Der Bericht beruft sich auf eine Studie der Universität Bremen und zitiert den Studienleiter: «In Selbsthilfegruppen erhalten die Menschen die entsprechende Literatur und werden für alle Behandlungsarten sensibilisiert - auch für die medikamentöse. Entsprechend bewusster treten sie an die behandelnden Ärzte heran.»
Auch in der Schweiz existiere seit 1995 ein Netz von ADHS-Selbsthilfegruppen, das sich im Dachverband Elpos organisiert. Seither habe sich der hiesige Markt für Ritalin und ähnliche Produkte verachtfacht. «Die Pharmafirmen unterstützen Elpos nicht direkt, finanzieren die Vermittlung von Know-how der medikamentösen Behandlung von ADHS jedoch indirekt. Ein international anerkannter Kinderarzt und ADHS-Experte, der mit Unterstützung der Pharmafirmen Weiterbildungsanlässe organisiert», sei mit Elpos eng verbunden. Neben Selbsthilfegruppen und Ärztekongressen nutzten die Pharmamultis auch Massenmedien, um die Diagnose ADHS ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.
Ein weiterer Artikel zum Thema («ADHS thematisieren und Ritalin verkaufen») desselben Autors auf Seite 2 der gleichen Ausgabe des «Tages-Anzeiger» führt die Rolle der Medien näher aus. So habe die Ringier-Zeitschrift «Gesundheit Sprechstunde» in den letzten zwei Jahren sechs Beiträge zum Thema veröffentlicht. Novartis sponsere die TV-Sendung zum Heft jährlich mit sechsstelligen Beiträgen. Der Basler Pharmamulti habe überdies lange ein Bilderbuch vertrieben, das die Geschichte einer hyperaktiven Krake erzähle, die mit einer kleinen weissen Tablette behandelt werde. Auch Symposien und Weiterbildungs-veranstaltungen für Ärzte, Lehrer und Patienten fänden regelmässig statt. «Häufig tritt Meinrad Ryffel auf, ausgewiesener und anerkannter ADHS-Fachmann mit Praxen in Münchenbuchsee und Bremgarten, wo auch seine Frau eine Praxis führt.» Den Anlass habe eine deutsche Firma finanziert, die einen Monat später ihr neues Präparat in der Schweiz auf den Markt gebracht habe. Darauf habe Ryffel in der Folge auch in seinem Newsletter hingewiesen. Auch bei anderen Chemiefirmen habe sich der Arzt für die volle oder teilweise Finanzierung mehrerer Anlässe bedankt. Ryffel betone, selber nichts an der Zusammenarbeit mit den Pharmafirmen zu verdienen. Ebenso wie die Pharmafirmen stünden auch die Selbsthilfegruppen von Elpos in Verbindung mit dem ADHS-Spezialisten. Die Sekretärin der Schweizerischen Fachgesellschaft ADHS sei dieselbe wie diejenige von Elpos. «Und das Postfach von Elpos befindet sich in Bremgarten. Dort wo Meinrad Ryffel und seine Frau eine Praxis betreiben.» Ryffel sehe zwischen dem finanziellen Engagement der Pharmafirmen an Ärztekongressen und dem Erfolg ihrer Medikamente keinen Zusammenhang. «'Die Medikamente lindern das Leiden. Das ist es, was den Betroffenen Eindruck macht.'»
B. Am 19. April 2009 gelangte Elpos Schweiz - Verein für Eltern und Bezugspersonen von Kindern sowie für Erwachsene mit POS/ADHS - mit einer Beschwerde gegen die obengenannten Berichte des «Tages-Anzeiger» an den Presserat. Die beiden Berichte seien «unglaublich unseriös» recherchiert und diffamierten die Arbeit von Elpos massiv. Entgegen der unwahren und verzerrenden Darstellung der Berichte sei Elpos eine unabhängige Selbsthilfeorganisation von betroffenen Eltern und mache weder Werbung für die Pharmaindustrie noch werde Elpos von dieser unterstützt. Zu den Aufgaben von Elpos gehöre es selbstverständlich, Mitglieder und Interessierte aktuell über das Thema zu informieren sowie den Gedankenaustausch mit anerkannten Fachleuten zu pflegen. Bedenke man, dass sich weniger als 100 Eltern in Gesprächsgruppen von Elpos träfen, sei es absurd zu behaupten, damit helfe man den Pharmafirmen, den Verkauf von Ritalin-Produkten anzukurbeln. Schliesslich befinde sich das Postfach von Elpos zwar in Bremgarten. Weder Meinrad Ryffel noch seine Frau praktizierten aber dort.
Sinngemäss macht Elpos mit der Beschwerde geltend, durch die Veröffentlichung der beanstandeten Berichte habe der «Tages-Anzeiger» die Ziffern 1 (Wahrheit) und 3 (Entstellung von Tatsachen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.
C. Am 15. Juni 2009 wies die durch den Rechtsdienst der Tamedia AG vertretene Redaktion des «Tages-Anzeiger» die Beschwerde als unbegründet zurück. Leitthema des Artikels sei die Frage gewesen, welche Mechanismen den zunehmenden Ritalinverkäufen zu Grunde liegen könnten. Der Autor sei im Zuge seiner Recherchen zur Überzeugung gelangt, mit der steigenden Bekanntheit einer Diagnose nehme auch die Bekanntheit der Behandlungsformen zu. Diese These habe er u.a. mit dem Beispiel des Kinderbuchs von Novartis, der TV-Sendung «Gesundheit Sprechstunde» und der Selbsthilfegruppenorganisation Elpos gestützt. «Drei Kanälen also, mit denen der Bekanntheitsgrad der Diagnose ADHS gesteigert wurde und wird.» Wenn Elpos die Berichterstattung als Angriff auf ihre Selbsthilfeorganisation empfände, sei sie offensichtlich ausserstande, die Artikel unvoreingenommen zu lesen. Der «Tages-Anzeiger» behaupte nicht im Entferntesten, Elpos unterstütze das Geschäft der Pharmafirmen aktiv, forciere Medikamentenverschreibungen oder handle in irgendeiner Form unlauter. Bei der Bremer Studie habe der «Tages-Anzeiger» gar nicht behauptet, dass sie sich unbesehen auf die Schweiz übertragen lasse. Der Bericht stelle die Herkunft der Studie transparent dar und zitiere sogar den Novartis-Kommunikationsleiter mit der Aussage, die Studie lasse sich nicht «eins zu eins» auf die Schweiz übertragen. Schliesslich sei von Dr. Meinrad Ryffel sowohl die Privatadresse als auch diejenige seiner Praxis in Bremgarten (und zusätzlich in Münchenbuchsee) eingetragen.
D. Am 1. Juni 2009 gelangte Meinrad Ryffel in seiner Funktion als Co-Präsident der Schweizerischen Fachgesellschaft Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung (SFG ADHS) unter Bezugnahme auf die Beschwerde von Elpos an den Presserat und beanstandete seinerseits die aus seiner Sicht unsachliche Serie von «Tages-Anzeiger»-Artikeln zum Thema ADHS. Vergeblich habe er den Journalisten Maurice Thiriet darauf hingewiesen, eine in den Artikeln nicht offen gelegte Informantin des «Tages-Anzeiger» sei eine ehemalige VPM-Aktivistin. Diese führe seit Jahren einen Feldzug gegen die medikamentöse Behandlung der ADHS. Er erwarte vom Presserat eine «objektive und umfassende Untersuchung dieser journalistisch wenig überzeugenden Artikelserie mit Aufklärung der offensichtlichen Verbindungen mit dem früheren VPM».
E. Am 2. Juni 2009 wies der Presserat Meinrad Ryffel darauf hin, dass er nicht auf blosse Anzeige hin tätig werde. Die Beschwerde von Elpos richte sich einzig gegen den Artikel vom 28. Februar 2009 und der Presserat sehe keine Veranlassung, die ganze Artikelserie von sich aus aufzugreifen. Es sei der SFG ADHS aber unbenommen, eine eigene - von Elpos unabhängige - Beschwerde einzureichen.
F. Am 23. Juni 2009 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde vom Presseratspräsidium behandelt, bestehend aus dem Präsidenten Dominique von Burg, Vizepräsidentin Esther Diener-Morscher und Vizepräsident Edy Salmina t.
G. Das Presseratspräsidium hat die vorliegende Stellungnahme per 30. Oktober 2009 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.
II. Erwägungen
1. Die Beschwerdeführerin sieht die Wahrheitspflicht verletzt, weil die beanstandeten Berichte des «Tages-Anzeiger» der Leserschaft fälschlicherweise suggerierten, Elpos mache aktiv Werbung für Ritalin und unterstütze die Pharmaindustrie bzw. werde von dieser unterstützt. Für den Presserat ist dieser Vorwurf bei unbefangener Lektüre nicht erstellt. Zwar könnte aufgrund der Verwendung des Verbs «ankurbeln» im Lead des Artikels auf der Frontseite vom 28. Februar 2009 («Eine breit angelegte Studie zeigt, dass Selbsthilfegruppen für hyperaktive Kinder und Erwachsene den Verkauf des Medikaments Ritalin ankurbeln.»), tatsächlich der Eindruck entstehen, Selbsthilfegruppen setzten sich aktiv für die medikamentöse Behandlung von ADHS ein. Vom Dachverband Elpos ist allerdings erst später, im Lauftext, die Rede. Diesem ist ausdrücklich zu entnehmen, Elpos werde von der Pharmaindustrie nicht direkt, sondern bloss indirekt unterstützt, indem Pharmafirmen Informations- und Weiterbildungsanlässe mitfinanzierten.
Ohnehin macht bereits der Titel «Ritalin-Hersteller umgehen Werbeverbot für Medikamente» deutlich, dass sich die Hauptkritik des Berichts gegen die Pharmaindustrie richtet. Entsprechend stehen die Aktivitäten von Elpos nicht im Zentrum. Der Autor vermutet - ausgehend vom Befund der Bremer Studie und von der starken Zunahme der Verschreibung von Ritalin und verwandten Medikamenten in jüngster Zeit auch in der Schweiz -, die Informationstätigkeit von Elpos verstärke auch hierzulande diese Nachfrage und diene damit indirekt den Interessen der Pharmaindustrie.
Der Presserat hält in konstanter Praxis fest, dass aus der «Erklärung» keine Pflicht zu «objektiver Berichterstattung» abzuleiten ist (vgl. hierzu zuletzt die Stellungnahmen 10 und 52/2009). Entsprechend ist es berufsethisch zulässig, diese These in einem Medienbericht zu vertreten, zumal der Autor die wichtigsten Fakten nennt, auf denen sie beruht.
2. Soweit Elpos weiter beanstandet, Maurice Thiriet erwecke durch unzutreffende Adressangaben den falschen Eindruck einer engen Verbindung zwischen der Selbsthilfeorganisation, der Schweizerischen Fachgesellschaft ADHS sowie der beruflichen Tätigkeit von Dr. med. Meinrad Ryffel, erscheint die Beschwerde als offensichtlich unbegründet. Der Presserat kann das Ausmass der Zusammenarbeit aufgrund der ihm vorgelegten Unterlagen zwar nicht abschliessend beurteilen. Die bekannten Fakten deuten aber zumindest auf eine Zusammenarbeit hin. So sind die Postadressen von Elpos und SFG ADHS identisch. Meinrad Ryffel ist in directories.ch mit je einer Praxis in Bremgarten und Münchenbuchsee verzeichnet. In seiner Eigenschaft als Co-Präsident der SFG ADHS hatte Meinrad Ryffel zudem Kenntnis von der Presseratsbeschwerde von Elpos. Unter diesen Umständen ist für den Presserat eine Verletzung der Ziffern 1 und/oder 3 der «Erklärung» durch die Thematisierung der erwähnten personellen und organisatorischen Verknüpfungen nicht ersteööt.
III. Feststellungen
1. Die Beschwerde wird abgewiesen.
2. Der «Tages-Anzeiger» hat mit den Artikeln «Ritalin-Hersteller umgehen Werbeverbot für Medikamente» und «ADHS thematisieren und Ritalin verkaufen» in der Ausgabe vom 28. Februar 2009 die Ziffern 1 (Wahrheitspflicht) und 3 (Entstellung von Tatsachen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen Journalisten» nicht verletzt.
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