Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Media Service: Schweizer Presserat
Stellungnahme 60/2009
Parteien: X. c. «24 Heures»
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Ein Dokument
Interlaken (ots)
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Thema: Ungenauer Titel / Unvollständige Berichtigung
Zusammenfassung
Verkürzter Titel; unvollständige Berichtigung
Verstösst eine Zeitung gegen die berufsethische Wahrheitspflicht, wenn sie auf der Frontseite einen verkürzten Titel und eine falsche Bildlegende zu einem ansonsten inhaltlich korrekten Bericht veröffentlicht? Und macht eine wenige Tage danach veröffentlichte, unvollständige Berichtigung diesen Fehler wieder gut? Mit diesen Fragen hatte sich der Presserat aus Anlass einer Beschwerde eines Lausanner Polizisten gegen die Zeitung «24 Heures» zu befassen, die über ein gegen diesen laufendes Strafverfahren berichtet hatte.
Der Presserat weist darauf hin, dass Verkürzungen auf der Frontseite wegen knappem Raum und typographischen Vorgaben unumgänglich sind. Dies dürfe aber nicht zu unpräzisen oder gar verfälschenden Schlagzeilen führen. Im konkreten Fall anerkannte die Zeitung einen «unglücklichen Fehler bei der Titelgebung». Laut dem Presserat heilt der inhaltlich korrekte Lauftext des Artikels diesen Mangel nicht.
Zur darauffolgenden Veröffentlichung einer Berichtigung durch «24 Heures» hält der Presserat zudem fest, auch dies hebe die Verletzung der Wahrheitspflicht nicht auf. Zudem habe die Zeitung die falsche Bildlegende nicht berichtigt.
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