Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Media Service: Schweizer Presserat
Stellungnahme 7/2010
Parteien: X. c. «Tribune de Genève»
Beschwerde wird gutgeheissen
Ein Dokument
Interlaken (ots)
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Thema: Respektierung der Menschenwürde
Zusammenfassung
«Der Geruch des Gesindels»: Presserat rügt «Tribune de Genève»
Darf eine Zeitung eine Gruppe von Randständigen als «Gesindel» bezeichnen? Und darf sie in einer Reportage über einen nächtlichen Polizeieinsatz in der Stadt Genf den am Schluss in den Räumlichkeiten der Polizei verbleibenden «beissenden Geruch» beschreiben? Ja, meint der Presserat (knapp), falls man beides auseinanderhält. Hingegen findet das Selbstkontrollorgan der Medienbranche, beides miteinander zu verknüpfen gehe zu weit. Es verletze die Menschenwürde der Betroffenen, einen bestimmten Geruch einer als «Gesindel» bezeichneten Personenkategorie zuzuordnen.
Die «Tribune de Genève» berichtete in einer Reportage über einen nächtlichen Polizeieinsatz im Genfer Quartier Pâquis. Der Autor zieht darin ein ernüchterndes Fazit. Von insgesamt 92 angehaltenen Personen seien 92 wieder freigelassen worden. Einziges «Resultat» sei ein «beissender, schwerer Geruch» in den Räumlichkeiten im betonierten Untergeschoss des Polizeigebäudes: «Der Geruch des Gesindels». Die von einem Leser gegen diese Zuschreibung eingereichte Beschwerde hat der Presserat gutgeheissen.
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