Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Media Service: Schweizer Presserat
Stellungnahme 38/2010
(www.presserat.ch/28150.htm)
Parteien: Dignitas und Ludwig A. Minelli c. «NZZ am Sonntag»
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Ein Dokument
Interlaken (ots)
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Thema: Anhörung bei schweren Vorwürfen / Berichtigung / Quellenüberprüfung
Zusammenfassung
«NZZ am Sonntag» hat Dignitas nicht korrekt angehört
Wenn ein Journalist in einem Artikel schwere Vorwürfe gegenüber einer Person erhebt, genügt es nicht, wenn er vorgängig den Betroffenen bloss schreibt, «gerne würde ich Sie etwas fragen» und um einen Rückruf bittet. Deshalb hat der Schweizer Presserat eine Beschwerde der Sterbehilfe-Organisation Dignitas gutgeheissen.
Im konkreten Fall hat ein Journalist der «NZZ am Sonntag» dem Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli in einem Artikel vorgeworfen, er habe den letzten Willen einer Verstorbenen missachtet. Zwar hat der Journalist vor der Publikation mehrmals versucht, Minelli telefonisch und schriftlich zu erreichen. Doch in keiner Anfrage nannte der Journalist den konkreten Vorwurf. Dies widerspricht nach Ansicht des Presserats der Anhörungspflicht. Denn nur wenn ein Betroffener weiss, was ihm vorgeworfen wird, kann er entscheiden, ob er dazu Stellung nehmen will oder nicht.
Von der Pflicht zur Anhörung sind Journalisten auch dann nicht entbunden, wenn Dignitas auf der Homepage festhält, «nur in Ausnahmefällen» und auch dann nur unter bestimmten Voraussetzungen zu Medienanfragen Stellung zu nehmen.
Der Presserat hat im gleichen Beschwerdefall zudem gerügt, dass die «NZZ am Sonntag» auch in einem Folgeartikel eine falsche Behauptung nicht in erkennbarer Weise richtig stellte, obwohl Dignitas einen schriftlichen Beweis für die richtige Version lieferte.
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