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Media Service: Schweizer Presserat: Stellungnahme 22/2011 (www.presserat.ch/29340.htm) Parteien: Gaynossinnen Juso Schweiz c. «Blick am Abend» Beschwerde abgewiesen
Ein Dokument
Interlaken (ots)
Thema: Diskriminierung
Zusammenfassung
Sprachliche Diskriminierung von Homosexuellen?
Beschwerde gegen «Blick am Abend» abgewiesen
Der Schweizer Presserat hält es zwar für problematisch, im konkreten Fall jedoch nicht für diskriminierend, in einem Lifestyle-Bericht über Sommermode auf verallgemeinernde Klischees über Homosexuelle zurückzugreifen. Er weist deshalb eine Beschwerde der Gaynossinnen Juso Schweiz gegen den «Blick am Abend» ab.
Im Juni 2010 berichtete «Blick am Abend» über Sommermodetrends aus Mailand. Die im Artikel «Achtung Männer, Tunten-Falle!» gezeigten Kleidungsstücke und Modeaccessoires werden in die beiden Kategorien «cool» und «schwul» eingeteilt und dahingehend kommentiert, ob sie «bedenkenlos» getragen werden könnten oder nicht zu empfehlen seien. Die Gaynossinnen Juso Schweiz, eine Arbeitsgruppe der Juso Schweiz, beschwerte sich beim Presserat über den «homophoben und diskriminierenden» Bericht, der Kleidungsstücke für «richtige Männer» positiv und solche für «Schwule» negativ bewerte.
Das Plenum des Presserats hat die Beschwerde kontrovers diskutiert. Zusammen mit dem Titel «Achtung, Männer, Tunten-Falle!») vermittle der Bericht der Leserschaft gestützt auf generalisierende Vorurteile über Homosexuelle die Botschaft, bei der Kleiderwahl ja darauf zu achten, nicht so herumzulaufen, wie Schwule sich angeblich typischerweise kleiden. Mit dieser Stossrichtung suggeriere der Bericht ein Stück weit, Schwule seien keine richtigen «Männer» und würdige damit die Minderheit der homosexuellen Männer kollektiv herab. Für eine Minderheit des Presseratswirkt der Bericht deshalb diskriminierend.
Eine Mehrheit des Presserats findet die Heranziehung von verallgemeinernden Klischees über Homosexuelle zwar problematisch. Im Bericht von «Blick am Abend» stehe jedoch nicht der Gegensatz «schwul» und «nicht-schwul» im Vordergrund, sondern die Bewertung aktueller Modetrends aus dem subjektiven Blickwinkel einer Journalistin. «Blick am Abend» habe deshalb die verhältnismässig hoch anzusetzende Schwelle zur Diskriminierung nicht überschritten.
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