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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Schweizer Presserat; Stellungnahme 30/2011 (www.presserat.ch/29580.htm) Parteien: Publigroupe c «SonntagsZeitung» Beschwerde in einem Nebenpunkt gutgeheissen

Ein Dokument

Interlaken (ots)

Thema: Wahrheit / Entstellung von Tatsachen / Anhörung bei schweren Vorwürfen / Berichtigung

Zusammenfassung

Kritische Berichterstattung im Vorfeld einer Medienkonferenz

Beschwerde gegen «Sonntagszeitung» in den Hauptpunkten abgewiesen

Der Schweizer Presserat heisst eine Beschwerde der Publigroupe gegen die «SonntagsZeitung» in den Hauptpunkten ab. Die Zeitung berichtete im Vorfeld einer Medienorientierung über die Halbjahresergebnisse im August 2010 kritisch über die Firma. Für den Presserat ist dies nicht zu beanstanden. Er heisst die Beschwerde bloss in einem Nebenpunkt gut.

Im Vorfeld einer Medienorientierung über die Halbjahresergebnisse der Publigroupe konfrontierte die «SonntagsZeitung» den CEO und Verwaltungsratspräsidenten Hanspeter Rohner mit zirkulierenden Gerüchten, Rohner wolle die Gesellschaft nur noch fit machen für einen Verkauf oder eine Aufspaltung sowie mit der Kritik, ein neues Preismodell im Bereich Media Sales sei ein «Rohrkrepierer». Rohner wollte sich vor der bevorstehenden Medienkonferenz nicht äussern. Die «SonntagsZeitung» liess sich dadurch nicht von der Veröffentlichung eines kritischen Berichts abhalten, worauf sich die Publigroupe an den Presserat wandte.

Der Presserat erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass sich Wirtschaftsjournalismus nicht auf blossen Verlautbarungsjournalismus beschränkt, sondern investigativ sein muss. Deshalb sei nicht zu beanstanden, dass die «SonntagsZeitung» der Veröffentlichung der Halbjahresresultate der Publigroupe zuvorkam, selbst wenn dies für die Firma unangenehm gewesen sei. Von den zahlreichen weiteren Beanstandungen der Publigroupe hält der Presserat lediglich eine einzig für begründet. Wie auch die «SonntagsZeitung» anerkenne, stimme die im Bericht enthaltene Behauptung nicht, wonach die Abteilung Media Sales in fünf Jahren fünf CEO's gehabt habe. Da die Korrektur, wonach es drei CEO's in acht Jahren waren, das Bild nicht wesentlich verändert hätte, war aber eine Berichtigung nicht erforderlich.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
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Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Bahnhofstrasse 5
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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