Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Media Service: Schweizer Presserat; Stellungnahme 70/2011 (http://presserat.ch/_70_2011_d.htm) Parteien: X. c. «Neue Zürcher Zeitung» Thema: Journalistische Unabhängigkeit Beschwerde gutgeheissen
Ein Dokument
Interlaken (ots)
Zusammenfassung
Der eingebettete Kolumnist
Das Signaturkürzel kann für einen Journalisten zum Markenzeichen werden. Verwendet er es aber als Kolumnist weiter, nachdem er den Beruf gewechselt hat, dann kann aus einem Markenzeichen ein Etikettenschwindel werden. Dies befand der Schweizerische Presserat im Fall eines prominenten NZZ-Kolumnisten. Von 1981 bis Ende Oktober 2010 war Gerhard Schwarz Wirtschaftsredaktor der «Neuen Zürcher Zeitung», und sein Kürzel G. S. war vielen Lesern ein Begriff. Im November 2010 trat Schwarz sein neues Amt als Direktor von Avenir Suisse an. Fünf Monate später startete die NZZ in ihrem Wirtschaftsbund die neue, exklusiv von Gerhard Schwarz geschriebene, monatliche Kolumne «Die wirtschaftspolitische Grafik». In der ersten Ausgabe der Kolumne wies die Redaktion darauf hin, dass Gerhard Schwarz NZZ-Redaktor mit dem «Markenzeichen» G. S. gewesen und nun Direktor von Avenir Suisse sei. Doch in allen folgenden Monatskolumnen fehlte jeder Hinweis auf das aktuelle Amt des Kolumnisten, der weiterhin mit seinem alten Kürzel G. S. zeichnete. Daran nahm ein NZZ-Leser Anstoss: Avenir Suisse sei als Think Tank der schweizerischen Wirtschaft in gesellschaftspolitischen Fragen eindeutig Partei - mithin fehle dem Kolumnisten G. S. die erforderliche journalistische Unabhängigkeit. Darum müsse sein politisches Amt bei Avenir Suisse der NZZ-Leserschaft offengelegt werden. Die Chefredaktion der NZZ räumte zwar ein, dass das Kürzel G. S. in den letzten 30 Jahren zum Markenzeichen und quasi zum zweiten Namen von Gerhard Schwarz geworden sei. Doch gerade weil der Kolumnist so bekannt sei, meinte die NZZ, wirke es geradezu lächerlich, wenn seine heutige Funktion bei jeder Kolumne wiederholt werden müsse. Der Presserat war anderer Ansicht und hiess die Beschwerde gut: Wenn die NZZ-Redaktion ihren ehemaligen Kollegen derart organisch in den Wirtschaftsbund einbette, dann sei es realitätsfremd, zu glauben, jedermann wisse sofort, dass hier nicht mehr der alte NZZ-Journalist schreibe, sondern der neue Avenir-Suisse-Direktor. In den Medien sei darum die Deklaration auch von prominenten Kolumnisten nötig und allgemein üblich - wie es zum Beispiel die «NZZ am Sonntag» vorbildlich mache.
Kontakt:
SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch