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Media Service: Schweizer Presserat; Stellungnahme 3/2012
(http://presserat.ch/_03_2012_d.htm)
Parteien: X. c. «Blick»/«Blick.ch»
Thema: Privatsphäre
Menschenwürde
Beschwerde teilweise gutgeheissen.
Ein Dokument
Interlaken (ots)
Zusammenfassung
«Blick» verletzt Privatsphäre von FCZ-Fan
Mit ihrer Berichterstattung über den Anhänger des FC Zürich, der sich in Rom mit einer Petarde verletzt hatte, haben«Blick» und «Blick.ch» den Betroffenen in unzulässiger Art und Weise an den Pranger gestellt. Der Presserat heisst deshalb die Beschwerde eines Lesers teilweise gut.
Unter dem Titel «Petarden-Trottel» veröffentlichten «Blick» und «Blick.ch» im November 2011 eine Artikel-Serie über den 25-jährigen Mann, dem vor dem Euro-League-Spiel FCZ gegen Lazio Rom eine Petarde in der Hand explodierte. Dabei wurden ihm drei Finger abgerissen. Die Berichte waren gespickt mit Einzelheiten aus dem Privat- und Berufsleben des Betroffenen, die dessen Identifizierung ermöglichten und ihn so an den Pranger stellten. Damit bedienten die «Blick»-Redaktionen bloss die öffentliche Neugier, die nicht mit dem öffentlichem Interesse an einer Berichterstattung verwechselt werden darf. Nach Auffassung des Presserates unverhältnismässig war zudem auch die Art und Weise der «Blick»-Recherchen im Umfeld des Betroffenen.
Der Beschwerdeführer kritisierte zudem die Bezeichnung «Petarden-Trottel» als menschenunwürdig. In diesem Punkt weist der Presserat die Beschwerde ab. Die Bezeichnung sei für den Betroffenen zwar hart, sie bewege sich aber innerhalb des weit zu definierenden Rahmens der Kommentarfreiheit.
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