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Media Service: Schweizer Presserat; Stellungnahme 15/2012 (http://presserat.ch/_15_2012_d.htm)
Ein Dokument
Interlaken (ots)
Vorwurf der Vetternwirschaft
Parteien: Drahusak c. «Le Matin»
Thema: Anhörung bei schweren Vorwürfen / Privatsphäre / Kinder
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Informationen waren von öffentlichem Interesse
Im Oktober 2011 veröffentlichte «Le Matin» zwei Berichte zu einer umstrittenen Anstellung. Die Stadträtin (Exekutive) der Stadt Genf, Sandrine Salerno (SP), stellte den «Grünen» Boris Drahusak als Personaldirektor der Stadt an. Die Zeitung schreibt von ungerechtfertigter Bevorzugung und Vetternwirtschaft und behauptet unter anderem, Salerno sei die Patin eines der Kinder von Drahusak. Der Artikel gibt zudem an, weder Salerno noch Drahusak seien bereit gewesen, Fragen zu beantworten. Boris Drahusak beschwerte sich daraufhin beim Presserat über die Verletzung der Privatsphäre seiner Familie und der Verpflichtung zur Anhörung der Betroffenen vor der Publikation schwerer Vorwürfe.
Der Presserat weist die Beschwerde ab. Die Offenlegung des Patenverhältnisses sei von öffentlichem Interesse. Die Information ermögliche der Leserschaft, den Grad der Nähe zwischen Salerno und Drahusak zu beurteilen. Sie sei zudem so allgemein gehalten, dass sie die Privatsphäre des betroffenen Kinds nicht verletze. Ebenso verneint der Presserat eine Verletzung der Anhörungspflicht. Zwar wäre es besser gewesen, darauf hinzuweisen, dass sich die Betroffenen bei ihrem Verzicht auf eine Stellungnahme auf das Amtsgeheimnis beriefen. Es wäre aber unverhältnismässig, aus dieser Unterlassung eine Pflichtverletzung abzuleiten.
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