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Media Service: Früheres Dementi mitliefern, wenn Vorwurf nicht neu ist Schweizer Presserat; Stellungnahme 57/2012 (http://presserat.ch/_57_2012_htm)

Ein Dokument

Interlaken (ots)

Parteien: UBS c. «Handelszeitung»

Thema: Anhörung bei schweren Vorwürfen

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Früheres Dementi mitliefern, wenn Vorwurf nicht neu ist

Wiegen die Vorwürfe schwer, ein Kadermann der UBS habe seinen Bruder zum «Bauernopfer» gemacht und in seine Zeit als Chef der UBS Deutschland falle der Aufbau «steuerlicher Scheinkonstrukte»? Der Presserat beantwortet die Frage differenziert und heisst eine Beschwerde der UBS gegen die «Handelszeitung» teilweise gut. Der Vorwurf, jemand hege ehrgeizige Karriereambitionen, mache eine Anhörung nicht zwingend. Ebenso gelte dies, wenn ein Vorwurf nicht neu ist. Die «Handelszeitung» hätte aber vermerken müssen, dass die UBS und der Kadermitarbeiter den Vorwurf bestreiten, «steuerliche Scheinkonstrukte» aufgebaut zu haben.

Die «Handelszeitung» berichtete Anfang 2012, die Gebrüder Urs und Jürg Zeltner hätten bei der Grossbank UBS jahrelang eine erstaunlich zuvorkommende Behandlung genossen. Jetzt sei es aber zum Eklat gekommen und Urs Zeltner sei «zum Bauernopfer der ehrgeizigen Karriereambitionen seines Bruders» geworden. Weiter behauptet der Zeitungsartikel, in die Zeit von Jürg Zeltner als Chef der UBS Deutschland falle der «Aufbau von Scheinkonstrukten für Steuerhinterzieher». Die UBS beschwerte sich beim Presserat, mit diesen schweren Vorwürfen seien weder die Bank noch die betroffenen Kadermitarbeiter konfrontiert worden. Die «Handelszeitung» entgegnete, die Aussage, jemand habe ehrgeizige Karriereambitionen, sei kein schwerer Vorwurf im Sinne der Richtlinie 3.8 zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Anhörungspflicht). Zudem habe der Autor des Berichts die UBS-Pressestelle vor der Publikation mehrfach kontaktiert und dabei auch erkennen lassen, dass er im Zusammenhang mit Jürg Zeltner auch eine Strafanzeige gegen die UBS in Deutschland wieder aufgreifen würde. Der Presserat heisst die Beschwerde teilweise gut. Der Vorwurf des «Bauernopfers» verlangt keine Anhörung. Schwer wiegt hingegen die Behauptung, Jürg Zeltner habe mitgeholfen, «steuerliche Scheinkonstrukte» aufzubauen. Zwar sei der Vorwurf nicht neu und eine Anhörung damit nicht zwingend. Die «Handelszeitung» hätte aber darauf hinweisen müssen, dass die UBS und Zeltner den Vorwurf bestreiten.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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