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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Kolumnisten: Relevante Funktionen nennen Schweizer Presserat; Stellungnahme 2/2013 (http://presserat.ch/_02_2013_htm)

Ein Dokument

Interlaken (ots)

Parteien: Gesellschaft Schweiz-Israel c. «Basler Zeitung»

Thema: Journalistische Unabhängigkeit / Kolumnen

Beschwerde gutgeheissen

Zusammenfassung

Relevante Funktionen von Kolumnisten nennen

Genügt es bei bekannten Kolumnisten, einmalig, bei der Einführung einer Kolumne, auf die gesellschaftlichen Funktionen des Autors hinzuweisen? Der Presserat empfiehlt, die Funktion(en) jedes Mal zu nennen, auch wenn dies nicht in jedem Fall notwendig sei. Zwingend ist die Nennung der Funktion dann, wenn sie für das Verständnis des konkreten Textes relevant ist.

Die Gesellschaft Schweiz-Israel beanstandete, Nationalrat Daniel Vischer habe sich in seiner Kolumne in der «Basler Zeitung» mehrfach zum Nahostkonflikt geäussert, ohne seine Funktion als Präsident der Gesellschaft Schweiz-Palästina offenzulegen. Der Presserat kommt nun zum Schluss, die Nennung der Funktion sei zwingend, weil sie nicht allgemein bekannt und für das Verständnis des beanstandeten Texts relevant sei. Daraus ist aber nicht abzuleiten, dass Redaktionen bei jedem externen Text verpflichtet wären, mit unverhältnismässigem Aufwand nach möglichen Überschneidungen zwischen dem Thema einer Kolumne und einer Funktion des Autors zu forschen. Vorliegend hatte die Gesellschaft Schweiz-Israel die «Basler Zeitung» aber im Vorfeld der Publikation der beanstandeten Kolumne mehrfach auf Vischers Funktion als Präsident der Gesellschaft Schweiz-Palästina hingewiesen.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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