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Media Service: Schweizer Presserat: Beamten nicht mit anonymen Vorwürfen konfrontiert; Stellungnahme 34/2014 (presserat.ch/_34_2014.htm)
Ein Dokument
Bern (ots)
Parteien: Bundesamt für Verkehr c. «Basler Zeitung»
Thema: Wahrheitspflicht / Anhörung bei schweren Vorwürfen / Quellennennung / Identifizierung
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung
Beamten nicht mit anonymen Vorwürfen konfrontiert
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die «Basler Zeitung» teilweise gutgeheissen. Die Zeitung hatte im Juni 2014 schwere Vorwürfe gegen einen Bundesbeamten veröffentlicht, ohne den Beamten vorher mit den Vorwürfen zu konfrontieren.
Nicht namentlich genannte Personen werfen dem Chef der Sektion Schifffahrt des Bundesamts für Verkehr in der «Basler Zeitung» vor, er drangsaliere die Binnenschifffahrt mit kleinlicher Auslegung von Paragrafen und bevorzuge langjährige Günstlinge.
Nach Ansicht des Presserats besteht ein öffentliches Interesse daran, allfällige Missbräuche in einem Bundesamt zu recherchieren und allenfalls zu veröffentlichen. Aber die «Basler Zeitung» hätte den Beamten mit solch schweren Vorwürfen konfrontieren müssen. Diese Pflicht gilt umso mehr, wenn die Urheber der Vorwürfe in der Zeitung anonym bleiben.
Schwere Vorwürfe sind Betroffenen vor der Veröffentlichung immer vorzulegen und zwar die konkreten Vorwürfe. Eine allfällige Stellungnahme ist im Artikel zumindest kurz wiederzugeben. Schwer sind für den Presserat Vorwürfe, die ein illegales oder vergleichbares Verhalten unterstellen.
Journalisten sollten Quellen von Informationen grundsätzlich nennen. Gibt es ein überwiegendes Interesse an Geheimhaltung, sollten sie die Quelle so gut beschreiben, dass das Publikum deren Rolle einschätzen kann.
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