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Media Service: Schweizer Presserat: «Basler Zeitung» bezichtigte Georg Kreis zu Unrecht, Raubkunst-Fall «verschwiegen» zu haben (Stellungnahme 22/2018)
Ein Dokument
Bern (ots)
Parteien: Fairmedia c. «Basler Zeitung»
Thema: Wahrheitspflicht
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung
Der Schweizer Presserat rügt die «Basler Zeitung» (BaZ), weil sie in einem Artikel über Raubkunst die Unwahrheit geschrieben hat. Die Zeitung hatte im Januar 2018 behauptet, der Basler Historiker Georg Kreis habe einen grossen Fall von Raubkunst aus dem Jahr 1933 «unter den Teppich gekehrt» bzw. «verschwiegen». Die BaZ unterstellte Kreis, er habe einen speziellen Fall von Raub- oder Fluchtkunst in der Raubkunst-Studie der Bergier-Kommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg bewusst unterschlagen.
Der Presserat hiess eine Beschwerde gegen die BaZ teilweise gut. Die «Basler Zeitung» hätte nicht schreiben dürfen, der Historiker habe den Fall «unter den Teppich gekehrt» bzw. «verschwiegen». Sie hätte lediglich feststellen können, Kreis habe den Fall nicht erwähnt. Und sie hätte Kreis zu seinen Motiven befragen müssen. Wenn er bis zum Redaktionsschluss nicht erreichbar war, so hätte die BaZ ihre Bemühungen, eine Stellungnahme zu erhalten, im Artikel dokumentieren sollen.
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