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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Schweizer Presserat weist Beschwerde gegen gothamcity.ch ab (Stellungnahme 52/2018)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Meyer avocats c. «gothamcity.ch»

Themen: Unterschlagen von Informationen

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Der Presserat weist die Beschwerde einer Genfer Anwaltskanzlei gegen «gothamcity.ch» ab. Das auf Wirtschaftskriminalität in der Schweiz spezialisierte Fachmedium hatte in einem Artikel über diverse Anschuldigungen der Genfer Staatsanwaltschaft gegen eine Anwältin berichtet. Dies im Zusammenhang mit dem Fall Teodorin Obiang, dem Sohn des Präsidenten von Äquatorialguinea.

Der Artikel enthielt Informationen über den Verlauf der Strafuntersuchung, die einem Bundesgerichtsentscheid zu entnehmen waren. Das höchste Gericht ordnete darin auf Antrag der Verteidigung die Ablehnung eines verfahrensbeteiligten Genfer Staatsanwalts an. Der Presserat hält fest, dass es für den Leser nützlich gewesen wäre, wenn «gothamcity.ch» die Begründung des Bundesgerichts erläutert hätte. Der relativ kurze Bericht erwähnte lediglich die Ablehnung des einen Staatsanwalts und konzentrierte sich ansonsten auf die Neuigkeit, dass die Justiz Anschuldigungen gegen eine Genfer Anwältin erhoben hatte.

Nach Ansicht des Presserates verstiess das Fachmedium nicht gegen die Regeln der journalistischen Ethik. Insbesondere kann «gothamcity.ch» nicht vorgeworfen werden, wesentliche Informationen unterschlagen zu haben, indem nicht detaillierter über die Gründe für die Ablehnung des Staatsanwalts und die möglichen Folgen für die Untersuchung berichtet wurde.

Auch der Entscheid, die Identität der betreffenden Anwaltskanzlei offen zu legen, nicht aber diejenige der Anwältin selbst - deren Unschuldsvermutung somit respektiert wurde - erscheint legitim. Die wenigen Ungenauigkeiten an anderer Stelle im Artikel erachtet der Presserat als von untergeordneter Bedeutung, sie widersprechen nicht der journalistischen Pflicht, die Wahrheit zu suchen.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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