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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Auch Aussagen im Titel müssen belegt sein: Presserat rügt «Sonntagsblick» (Stellungnahme 54/2018)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: FMH c. «Sonntagsblick»

Thema: Wahrheitspflicht / Entstellen von Tatsachen

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Der «Sonntagsblick» hat mit dem Titel «Brisante Studie: Ärzte und Spitäler verrechnen 3 Milliarden zu viel» gegen die journalistischen Pflichten verstossen. Die Zeitung hat nicht belegt, dass die Ärzte tatsächlich zu viel berechnen. Der «Sonntagblick» berichtet über eine Studie, die zeigt, dass Spitäler und Patienten ungerechtfertigte Rechnungen bei den Krankenkassen einreichen. Von den Ärzten ist dabei nicht die Rede. Deshalb gibt der Presserat in diesem Punkt der Ärzteverbindung FMH recht, die gegen diesen Titel Beschwerde beim Presserat eingereicht hat. Es handelt sich hier auch nicht um eine zulässige Zuspitzung. Für den flüchtigen Leser entsteht der Eindruck, dass Ärzte für einen wesentlichen Teil der drei Milliarden Franken verantwortlich sind. Dies geht aber nicht aus dem Artikel hervor. Zum selben Thema hat Chefredaktor Gieri Cavelty ein Editorial verfasst. Den Vorwurf, dass dieses das Wahrheitsgebot verletzt haben soll, weist der Presserat dagegen ab.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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