Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Media Service: Schweizer Presserat weist Beschwerde gegen «ArcInfo.ch» ab (Stellungnahme 3/2019)
Ein Dokument
Bern (ots)
Parteien: Collectif H+H c. «ArcInfo.ch»
Themen: Wahrheitssuche / Informationsfreiheit / Unabhängigkeit / Würde des Berufsstandes
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Muss ein Journalist alle Informationen, die ihm eine Quelle zur Verfügung stellt, nutzen? Und verletzt er andernfalls seine Pflicht zur Wahrheitssuche? Nein, meint der Schweizer Presserat. Er weist deshalb die Beschwerde des Kollektivs H+H gegen «ArcInfo.ch» ab. In diesem Kollektiv haben sich Bürger zusammengeschlossen, um die Umsetzung des Volksentscheids vom 12. Februar 2017 zugunsten des Modells von zwei Akutkrankenhäusern im Kanton Neuenburg zu gewährleisten. Ebenso unproblematisch erachtet es der Presserat, nicht in jedem Artikel auf die Substanz des Falles zurückzukommen, sondern nur einen Aspekt zu behandeln, wie vorliegend die von demselben Kollektiv durchgeführte Zufriedenheitsumfrage beim Spitalpersonal. Deren Repräsentativität ins rechte Licht zu rücken ist genauso Teil der journalistischen Arbeit wie alle beteiligten Gruppen zu Wort kommen zu lassen.
Dass der Artikel von einem Journalisten geschrieben wurde, der bis dahin nicht sehr vertraut mit dem Fall war, verletzt zudem werden Informationsfreiheit noch die Unabhängigkeit oder die Würde des Berufsstandes.
Der Schweizer Presserat weist daher die Beschwerde des Mitglieds des Kollektivs H+H in allen gerügten Punkten ab.
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