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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Verwirrende Aussagen führten Leser in die Irre (Stellungnahme 27/2019)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Unia c. «La Côte» und «Arcinfo»

Themen: Wahrheitspflicht / Quellenbearbeitung / Anhören bei schweren Vorwürfen

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Der Presserat äussert sich grundsätzlich nicht zur journalistischen Qualität eines Medienprodukts. Wenn jedoch wirre Informationen die Leserschaft irreführen, erfüllt ein Artikel die Pflicht, die Wahrheit zu suchen, nicht.

Basierend auf einem internen Bericht und auf Zeugenaussagen schrieben «Arc Info» und «La Côte», im Neuenburger Teil der Gewerkschaft Unia herrsche zwischen einem grossen Teil der Mitarbeitenden und ihren Chefs dicke Luft. Die Gewerkschaft beschwerte sich beim Presserat, die Zeitungen hätten aus anonymen Zeugenaussagen und einem Bericht zur Abteilung Arbeitslosenversicherung Schlüsse gezogen, ohne deren partielle Aussagekraft zu betonen oder gar deren Inhalt zu überprüfen. Die Gewerkschaft ist auch der Ansicht, dass die Zahlen über die Austritte von Mitarbeitern nicht hinreichend überprüft wurden. Zudem sei ein Vertreter der nationalen Gewerkschaft nicht mit dem genauen Inhalt bestimmter Vorwürfe konfrontiert worden.

Für den Presserat haben die Zeitungen nicht gegen die Wahrheitspflicht verstossen, indem sie widersprüchliche Austrittszahlen veröffentlichten. Denn sie schrieben die Zahlen einerseits eindeutig der Direktion der Gewerkschaft zu und andererseits einer anonymen Quelle. Allerdings war die Passage über den Gehalt des als Quelle zitierten Berichts so verwirrend, dass die Leserschaft in die Irre geführt wurde. Zudem wurde der befragte Mediensprecher der Gewerkschaft nicht mit einzelnen spezifischen Vorwürfen konfrontiert.

Der Presserat heisst die Beschwerde gegen «Arc Info» und «La Côte» daher teilweise gut.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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