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Media Service: Presserat rügt Tages-Anzeiger: Mutter nicht konkret angehört (Stellungnahme 31/2019)
Ein Dokument
Bern (ots)
Parteien: X. c. «Tages-Anzeiger»
Themen: Wahrheitspflicht / Unterschlagen von wichtigen Informationen / Anhören bei schweren Vorwürfen
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung
Der Presserat heisst eine Beschwerde gegen den Tages-Anzeiger (TA) teilweise gut. Der TA hatte eine Frau und Mutter nicht konkret mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Journalisten sind jedoch verpflichtet, Betroffene zu schweren Vorwürfen anzuhören.
Der Tages-Anzeiger hatte eine Recherche mit dem Titel «Mehr braun als grün» über den Sorgerechtsstreit eines unverheirateten Paars publiziert. Der betroffenen Frau und Mutter wurde vorgeworfen, ihrem Sohn kurzzeitig medizinische Versorgung verweigert zu haben. Daneben zählte der Autor Indizien auf, die darauf hinwiesen, dass die Frau Mitglied der «Anastasia-Sekte» sei. Die Anastasia-Bewegung ist eine in der Schweiz noch wenig bekannte Organisation. Laut TA kennzeichnen sie rassistisches Gedankengut und antisemitische Ideen; Hakenkreuze gehören zu ihren Symbolen.
Der Autor schrieb der Frau erst einen Tag vor der Drucklegung des lange recherchierten Artikels ein sehr vage formuliertes Mail. Die Frau antwortete nicht. Der Presserat befand, der TA hätte nachhaken müssen. Denn schwere Vorwürfe sind Betroffenen konkret und zeitig zu unterbreiten, damit sie ihren Standpunkt darlegen können.
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