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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Presserat heisst Beschwerde teilweise gut: "Blick" machte Corona-Infizierte kenntlich (Stellungnahme 83/2020)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: X./Y. c. "Blick"

Thema: Identifizierung

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Der Schweizer Presserat rügt den "Blick", weil der eine junge Frau mit Bildern und zahlreichen Angaben so weit kenntlich machte, dass auch Leute, die nicht zu ihrem engeren Umfeld gehören, diese erkennen konnten. Eine Leserin und ein Leser hatten sich beschwert, der Artikel "Wegen ihr mussten 280 Leute in Quarantäne" stelle die junge Frau an den Pranger und mache sie identifizierbar. Die Frau war, obwohl sie infiziert und zuhause isoliert war, feiern gegangen.

Der Presserat befand, "Blick" habe mit der Häufung persönlicher Angaben, einem Porträtfoto und dem Bild des Hausteils, in dem die Frau wohnt, deren Privatsphäre verletzt. Die Redaktion verstiess gegen den Journalistenkodex, obwohl "Blick" das Porträt mit einem Balken versehen hatte und den Namen änderte. Trotzdem war die junge Frau nach Beurteilung des Presserats durch die Kumulation der Angaben für Personen, die nicht zur Familie, dem sozialen oder beruflichen Umfeld der Frau gehören, identifizierbar.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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