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Presserat rügt "Basler Zeitung": Kritik an Kesb war unexakt (Stellungnahme 89/2020)
Ein Dokument
Bern (ots)
Parteien: Amt für soziale Sicherheit des Kantons Solothurn c. "Basler Zeitung"
Thema: Wahrheitssuche / Quellenbearbeitung / Interview
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung
Der Schweizer Presserat rügt die "Basler Zeitung" (BaZ), weil sie in einem Artikel über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) des Kantons Solothurn mehrfach die Unwahrheit geschrieben hat und Informationen unterschlug. Allerdings heisst der Presserat die Beschwerde des kantonalsolothurnischen Amts für soziale Sicherheit gegen den Artikel "Harte Kritik an der Kesb" vom 24. März 2020 nur teilweise gut. Denn ein Teil der monierten Verstösse gegen den Journalistenkodex erwiesen sich als unbegründet, so die angeblich unautorisierte Verwendung von Zitaten durch die BaZ.
Der Presserat billigte zwar die stark geraffte Darstellung von drei konkreten Kesb-Fällen in der "Basler Zeitung". Nicht jedoch, dass die BaZ beim einen Fall ein zentrales Gutachten nicht erwähnte, bei einem andern Fall dessen Rolle missverständlich darstellte.
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