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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Wahrheitssuche ist medienethische Pflicht - auch bei Andeutungen (Stellungnahme 34/2021)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Motarjemi c. "Immorama"

Themen: Wahrheitssuche / Berichtigungspflicht

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Der Presserat rügt das Westschweizer Magazin "Immorama" für eine Verletzung der Wahrheitspflicht. Das Magazin berichtete im Rahmen einer Reportage über Whistleblower auch über die Situation in der Schweiz. Es stellte fest, dass die Schweizer Justiz Whistleblowern, "deren Motive hauptsächlich finanzieller Natur zu sein scheinen", eher misstrauisch gegenüberstehe. Zwei konkrete Fälle werden erwähnt, darunter der einer ehemaligen Nestlé-Managerin. Die Leserinnen und Leser müssen entsprechend davon ausgehen, dass in beiden Fällen die Beweggründe finanzieller Natur waren. Das Magazin verschweigt, dass im Fall der ehemaligen Nestlé-Managerin ein Gerichtsurteil vorliegt, welches der Whistleblowerin Recht gibt und festhält, dass sie Opfer von Mobbing geworden sei.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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