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Beschwerde gegen RTS abgewiesen: Reportage über Affäre Krähenbühl verletzte Berufskodex nicht (Stellungnahme 13/2022)
Ein Dokument
Bern (ots)
Parteien: Klein c. RTS
Themen: Wahrheit / Unabhängigkeit / Öffentliche Funktionen / Unterschlagen wichtiger Informationen
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Das Westschweizer Fernsehen RTS hat Ende 2020 in der Sendung "Temps Présent" über den Rücktritt von Pierre Krähenbühl berichtet, der das UNO-Hilfswerk für die Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) leitete. Das Deutschschweizer Fernsehen SRF strahlte etwas später eine gekürzte Version des Beitrages aus.
Gegen beide Beiträge wurde beim Presserat eine Beschwerde eingereicht. Der Beschwerdeführer kritisierte vor allem die Auswahl der wichtigsten Experten im Beitrag. Sie seien antiisraelisch eingestellt und dies sei nicht transparent gemacht worden, was bedeute, dass der Beitrag wichtige Informationen unterschlagen und die Wahrheitspflicht verletzt habe. Er moniert ferner, die Reportage stelle eine "Heiligsprechung von Pierre Krähenbühl und eine Reinwaschung der institutionell antisemitischen UNRWA" dar.
Der Presserat weist die Beschwerde nach eingehender Diskussion ab: Er kam zum Schluss, dass eine Vielzahl von Stimmen zu Krähenbühl und zur UNRWA zu hören gewesen seien und dass es legitim gewesen sei, auf gewisse Elemente des israelisch-palästinensischen Konfliktes nicht näher einzutreten, weil der Werdegang von Krähenbühl im Zentrum der Reportage gestanden habe. Was die Einordnung der einzelnen Stimmen betrifft, habe kein Zweifel entstehen können, wer welche Position vertritt.
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