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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Beschwerde gegen "Weltwoche daily" gutgeheissen: Unkritische und lobende Berichte müssen als Werbung gekennzeichnet sein (Stellungnahme 47/2022)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: X. c. "Weltwoche daily"

Themen: Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung / Nennung von Marken und Produkten

Beschwerde gutgeheissen

Zusammenfassung

Der Presserat heisst eine Beschwerde gegen den Videoblog "Weltwoche daily" gut. Chefredaktor Roger Köppel leitete seinen Beitrag mit einem Tipp zum Finanzwesen ein: Die Investmentgesellschaft Real Unit und deren Gründer, der ihm bestens bekannte Privatbankier Karl Reichmuth, lieferten seiner Ansicht nach eine finanzielle Lösung in unsicheren Zeiten. Den Beitrag beendete Köppel mit "Weitere Informationen finden Sie auf www.realunit.ch. Ich wiederhole: www.realunit.ch. Das ist der Tipp." Gleichentags antwortete Roger Köppel auf die Kritik des Beitrags durch einen Leser wie folgt: "Ich verkaufe Werbung. So läuft das Geschäft." Die "Weltwoche" hat sich trotz zweimaliger Aufforderung nicht zur Beschwerde geäussert.

Nach Auffassung des Presserats ist der beanstandete Beitrag ein gänzlich unkritischer und lobender Bericht über die private Investmentgesellschaft Real Unit und dessen Gründer. Der Beitrag ist stark kommerziell ausgerichtet und aufgrund der nachdrücklichen und begeisterten Beschreibung ähnlich aufbereitet wie eine Publireportage. Er hat also einen starken Werbeeffekt zugunsten der Firma, ist aber nicht als Werbung deklariert. DurchschnittszuschauerInnen erkennen nicht, dass es sich um Werbung handelt: Der Beitrag ist in den "Weltwoche daily"-Videoblog integriert und gestalterisch nicht vom redaktionellen Inhalt der Sendung zu unterscheiden. Der Presserat qualifiziert den Beitrag als nicht deklarierte Werbung und stellt eine Verletzung des Journalistenkodex' fest, welcher die die unkritische oder hochlobende Präsentation von Waren oder Dienstleistungen sowie die Nennung ihrer Marken und Produkten verbietet.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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