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Verschleierung des Berufs: "SonntagsZeitung"-Journalist recherchierte unlauter in Facebook-Gruppe (Stellungnahme 1/2023)
Ein Dokument
Bern (ots)
Parteien: X. c. "SonntagsZeitung"
Themen: Verschleierung des Berufs / Redaktionsgeheimnis / Quellenschutz / Privatsphäre
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung
Im Juni 2022 publizierte die "SonntagsZeitung" einen Artikel über zwischenmenschliche und interkulturelle Probleme zwischen Gastfamilien und ukrainischen Flüchtlingsfamilien. Immer häufiger wollten sich diese vor dem vereinbarten Zeitraum wieder trennen.
Um die möglichen Konflikte zu illustrieren, zitierte die Zeitung Aussagen, die aus einer privaten Facebook-Gruppe stammten, die als Selbsthilfegruppe für Gastfamilien eingerichtet worden war. Im Artikel waren die Aussagen zwar anonymisiert. Die Personen, die in der Facebook-Gruppe aktiv waren, wussten jedoch nicht, dass ein Journalist in der Gruppe auf Recherche war, und ebenso wenig, dass ihre Äusserungen verwendet werden würden.
Der Journalist hatte es unterlassen, sich als Journalist zu erkennen zu geben, was der Schweizer Presserat rügt. Dies ist die Pflicht eines jeden Journalisten, der im Rahmen einer Recherche Informationen und Meinungen einholt - unabhängig davon, ob es offline oder online geschieht (Leitentscheid 2/2019). Dies gilt auch, wenn der Journalist ohne weitere Angaben von Gründen der privaten Facebook-Gruppe beitreten konnte.
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