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Beschwerde gegen RTS abgewiesen: Reportage hatte einen anderen Fokus (Stellungnahme 18/2023)
Ein Dokument
Bern (ots)
Parteien: X. c. RTS
Themen: Wahrheit / Unterschlagen wichtiger Informationen / Berichtigung / Vorteil
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
JournalistInnen sollten so viel wie möglich über die Identität, die Rolle und die Motivation der Menschen wissen, denen sie in einer Reportage das Wort geben. Der Schweizer Presserat weist die Beschwerde eines Zuschauers gegen das Westschweizer Fernsehen RTS dennoch ab.
Dieser war der Ansicht, der vierminütige Beitrag mit dem Titel "Kherson, le prix de la libération" (Cherson, der Preis der Befreiung) habe die darin befragten Soldaten als Helden dargestellt, obwohl diese problematische Symbole rechtsextremer Organisationen getragen hätten. Der Presserat hatte die Frage zu beantworten, ob sich die RTS-ReporterInnen genauer mit dem ideologischen Hintergrund ihrer Gesprächspartner hätten befassen müssen. Er ist der Ansicht, dass das Ziel der kurzen Reportage klar genug war: Es ging darum zu erzählen, wie die Zivilbevölkerung und das Militär die Befreiung von Cherson erlebt hatten. Dass der mutmassliche Rechtsextremismus in diesem Kontext nicht thematisiert wurde, ist nachvollziehbar, weshalb der Presserat von einer Rüge absieht.
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