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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Rüge für "kath.ch": Informieren, wo ein Interview erscheint (Stellungnahme 22/2023)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Constantin c. "kath.ch"

Themen: Unlautere Beschaffung von Informationen / Rückzug eines Interviews

Beschwerde gutgeheissen

Der Presserat hat ein Interview mit dem Autor, Regisseur und Hauptdarsteller der Fernsehserie "Tschugger" gerügt, welches das Internetportal " kath.ch" veröffentlicht hat. Zum einen hätte dem Interviewpartner fairerweise gesagt werden müssen, dass das zum Teil kirchenkritische Gespräch nicht nur wie vereinbart in einem deutschen Film-Fachmagazin erscheint, sondern auch in einem Schweizer Onlinemedium mit primär religiöser Ausrichtung. Zum anderen kritisiert der Presserat, dass " kath.ch" das Gespräch auf Ersuchen des Interviewten nicht löschte, was angesichts des Verstosses gegen den Fairnessgrundsatz angezeigt gewesen wäre. Gleichzeitig unterstreicht der Presserat, dass es freien JournalistInnen immer möglich sein und bleiben muss, einen Text verschiedenen Medien anzubieten - nur müssen Freischaffende auch offen informieren, wo sie das Interview zu publizieren gedenken.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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