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Keine Rüge für NZZ: "Verschwörungstheoretikerin" - Anhörung ja oder nein?
Bern (ots)
Parteien: X. c. "NZZ"
Thema: Anhörung bei schweren Vorwürfen
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Die Schweizer Verlegerinnen, die Werke der britischen Schriftstellerin A. L. Kennedy herausgeben, haben beim Schweizer Presserat eine Beschwerde gegen die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) eingereicht. Auslöser war ein Porträt über die Schriftstellerin, in dem Kennedy unter anderem wegen ihren Äusserungen zu Brexit und Pandemie als "Verschwörungstheoretikerin" bezeichnet wurde. Die Beschwerdeführerinnen warfen der NZZ vor, Kennedy in einem schlechten Licht darzustellen und Aussagen aus dem Zusammenhang zu reissen. Sie als "Verschwörungstheoretikerin" zu bezeichnen, sei rufschädigend. Ausserdem sei Kennedy keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Der Artikel war Ende April 2023 erschienen. Damals galt noch die alte Richtlinie 3.8 (Anhörung bei schweren Vorwürfen). Gemäss der damaligen Praxis wertete der Presserat den Begriff "Verschwörungstheoretiker" nicht als schweren Vorwurf im Sinne von "illegal oder vergleichbar". Eine Anhörung wäre wünschenswert, aber nicht zwingend gewesen. Deshalb sah der Presserat keinen Verstoss gegen die Erklärung.
PS: Seit 1. Mai 2023 ist die revidierte Richtlinie 3.8 in Kraft, die strenger ist: Neu gilt, dass jemand angehört werden muss, wenn die Vorwürfe "gravierendes Fehlverhalten beschreiben oder sonstwie geeignet sind, jemandes Ruf schwerwiegend zu schädigen".
Stellungnahme 50/2024
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