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Beschwerde gegen "Corriere del Ticino" abgewiesen
Missbrauchsfälle in der Kirche: Namensnennung eines Priesters war gerechtfertigt
Bern (ots)
Parteien: X. c. "Corriere del Ticino"
Thema: Identifizierung
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Der "Corriere del Ticino" (Cdt) publizierte einen Artikel über einen Geistlichen, der vor mehreren Jahren wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war. Eine Studie der Universität Zürich über Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche beschäftigte sich auch mit seinem Fall. Daraufhin wandte sich eines der Missbrauchsopfer an den CdT, weil sie sich in den Schilderungen der Studie erkannte. Sie berichtete dem CdT vom erlittenen Missbrauch, nannte den Namen ihres Peinigers aber nicht. Der "Corriere" machte von sich aus den Namen publik. Der Priester, der vor einigen Jahren verstorben ist, galt früher als anerkannte Persönlichkeit und renommierter Kirchenmusiker. Gegen den Artikel des CdT ging eine Beschwerde ein. Der Beschwerdeführer wollte wissen, ob es medienethisch gerechtfertigt sei, den Namen zu publizieren. Grundsätzlich verlangt die "Erklärung", dass nicht identifizierend berichtet wird, selbst wenn Personen eine schwere Straftat begangen haben. In Ausnahmefällen kann der Namen trotzdem genannt werden, insbesondere, wenn ein "überwiegendes öffentliches Interesse" besteht. Der Presserat stellte in diesem Fall ein überwiegendes öffentliches Interesse fest: Die katholische Kirche hatte jahrelang versucht, das Thema sexueller Missbrauch zu vertuschen. "In diesem Kontext ist es wichtig, Transparenz zu schaffen und in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für solche Taten zu schärfen, um künftig derartige Fälle möglichst zu verhindern. Durch die namentliche Nennung des Priesters werden im konkreten Fall möglicherweise weitere Opfer ermutigt, sich zu melden, was es erlaubt, das Missbrauchssystem in seinem ganzen Ausmass zu erkennen und aufzuarbeiten", konstatiert der Presserat.
Stellungnahme 51/2024
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