Alle Storys
Folgen
Keine Story von Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa mehr verpassen.

Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Beschwerde gegen "Corriere del Ticino" abgewiesen
Missbrauchsfälle in der Kirche: Namensnennung eines Priesters war gerechtfertigt

Bern (ots)

Parteien: X. c. "Corriere del Ticino"

Thema: Identifizierung

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Der "Corriere del Ticino" (Cdt) publizierte einen Artikel über einen Geistlichen, der vor mehreren Jahren wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war. Eine Studie der Universität Zürich über Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche beschäftigte sich auch mit seinem Fall. Daraufhin wandte sich eines der Missbrauchsopfer an den CdT, weil sie sich in den Schilderungen der Studie erkannte. Sie berichtete dem CdT vom erlittenen Missbrauch, nannte den Namen ihres Peinigers aber nicht. Der "Corriere" machte von sich aus den Namen publik. Der Priester, der vor einigen Jahren verstorben ist, galt früher als anerkannte Persönlichkeit und renommierter Kirchenmusiker. Gegen den Artikel des CdT ging eine Beschwerde ein. Der Beschwerdeführer wollte wissen, ob es medienethisch gerechtfertigt sei, den Namen zu publizieren. Grundsätzlich verlangt die "Erklärung", dass nicht identifizierend berichtet wird, selbst wenn Personen eine schwere Straftat begangen haben. In Ausnahmefällen kann der Namen trotzdem genannt werden, insbesondere, wenn ein "überwiegendes öffentliches Interesse" besteht. Der Presserat stellte in diesem Fall ein überwiegendes öffentliches Interesse fest: Die katholische Kirche hatte jahrelang versucht, das Thema sexueller Missbrauch zu vertuschen. "In diesem Kontext ist es wichtig, Transparenz zu schaffen und in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für solche Taten zu schärfen, um künftig derartige Fälle möglichst zu verhindern. Durch die namentliche Nennung des Priesters werden im konkreten Fall möglicherweise weitere Opfer ermutigt, sich zu melden, was es erlaubt, das Missbrauchssystem in seinem ganzen Ausmass zu erkennen und aufzuarbeiten", konstatiert der Presserat.

Stellungnahme 51/2024

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Geschäftsstelle
Postfach
3000 Bern 8
+41 (0)77 405 43 37
media@presserat.ch
www.presserat.ch

Weitere Storys: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Weitere Storys: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
  • 30.12.2024 – 09:00

    Keine Rüge für NZZ: "Verschwörungstheoretikerin" - Anhörung ja oder nein?

    Bern (ots) - Parteien: X. c. "NZZ" Thema: Anhörung bei schweren Vorwürfen Beschwerde abgewiesen Zusammenfassung Die Schweizer Verlegerinnen, die Werke der britischen Schriftstellerin A. L. Kennedy herausgeben, haben beim Schweizer Presserat eine Beschwerde gegen die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) eingereicht. Auslöser war ein Porträt über die Schriftstellerin, in ...

  • 29.11.2024 – 09:00

    Medienpädagogisches Projekt verletzt Journalismuskodex

    Bern (ots) - Parteien: X. c. "Freiburger Nachrichten" Themen: Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung Beschwerde teilweise gutgeheissen Zusammenfassung Seit 2007 führen die "Freiburger Nachrichten" das Projekt "Zeitung in der Schule" durch. Schülerinnen und Schüler recherchieren und schreiben dabei unter Anleitung Texte zu unterschiedlichen Themen. Das Projekt wird von lokalen Unternehmen über ...

  • 29.11.2024 – 09:00

    Beschwerde gegen "Quotidien Jurassien" abgewiesen

    Bern (ots) - Parteien: X. c. "Le Quotidien Jurassien" Themen: Wahrheitssuche / Trennung von Fakten und Kommentar / Unterschlagung wichtiger Informationen Beschwerde abgewiesen Zusammenfassung: Der Presserat hat eine Beschwerde eines Lesers gegen den "Quotidien Jurassien" abgewiesen. Nach Ansicht des Beschwerdeführers verstiess der Artikel "Centre de renfort: trop loin pour intervenir à temps à Elay" ("Einsatzzentrale: ...